HINWEIS ZUR UMLEITUNG

NR. 4A SONDERAUSGABE CORONA PANDEMIE – WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM PFLEGELEISTUNGSRECHT FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE UND PFLEGEBEDÜRFTIGE

Sie kümmern sich um Angehörige (Freunde, Nachbarn), die umsorgt und gepflegt werden. Das ist in der Zeit mit dem Coronavirus noch anstrengender und komplizierter, als bisher. Zudem müssen Sie auf sich selbst auch noch mehr achtgeben.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Sonderregelungen in der Pflegeversicherung zur Herabsetzung des Infektionsrisikos der Pflegebedürftigen und aller in der Pflege tätigen Beschäftigten beschlossen, welche immer wieder aktualisiert werden.

HINWEISE ZU VORÜBERGEHENDEN ÄNDERUNGEN IN DER PFLEGEVERSICHERUNG

Begutachtung

Über die Durchführung von Vor-Ort-Begutachtungen entscheidet jeweils der Medizinische Dienst in Abhängigkeit von der Infektionslage. Falls auf eine Begutachtung im Rahmen eines Telefonats zurückgegriffen werden muss, ist es für einen reibungslosen Ablauf wichtig, dass auf dem Pflegeantrag möglichst gleich eine Telefonnummer mit angegeben wird. Zum Telefoninterview selbst sollten aktuelle Befunde, Krankenhausberichte, der Medikamentenplan o. ä. bereitgehalten werden. Wünschenswert ist es, dass Vertrauenspersonen zum Telefonat mit anwesend sind.

Beratungsbesuche

Nach einer zeitweisen Aussetzung der Beratungsbesuche mit dem Beginn der Pandemie sind diese inzwischen wieder regelhaft nachzuweisen. Hintergrund ist, dass der Beratungsbesuch eine wichtige Funktion und Bedeutung hat, sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Pflegenden bei häuslicher Pflege.

Der Beratungsbesuch dient insbesondere der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung. Das bedeutet, dass pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten, in den Pflegegraden 2 und 3 den Beratungsbesuch halbjährlich und in den Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich in Anspruch nehmen müssen.

Wichtig zu wissen

Für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.03.2022 kann der Beratungsbesuch auch auf Wunsch der pflegebedürftigen Person telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden.

PFLEGEBERATUNG DER PFLEGESTÜTZPUNKTE

In den Pflegestützpunkten erhalten Sie kostenlos und neutral Beratung rund um das Thema Pflege, Entlastung sowie die Organisation der individuellen Pflegesituation zu Hause.

Telefon Berlin: 0800 59 500 59 (Montag – Freitag von 9 bis 18 Uhr)

Internetseite Berlin: www.pflegestuetzpunkteberlin.de

Internetseite Brandenburg: www.pflegestuetzpunkte-brandenburg.de

Internetseite Mecklenburg-Vorpommern: www.pflegestuetzpunktemv.de

Zur Erläuterung der oben genannten Änderungen steht Ihnen die Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten zur Verfügung. Insbesondere unterstützen die Mitarbeiter/-innen gerne im Vorfeld der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Durch die Corona Pandemie befinden wir uns weiterhin in einer Ausnahmesituation. Geben Sie auf sich acht, erkennen Sie Ihre Grenzen. Nutzen Sie vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten, indem Sie sich vorsorglich Hilfe bei Verwandten, Freunden, Nachbarn und durch Beratung holen.

Erfahren Sie mehr zur Sonderausgabe Corona Pandemie auf den PfiFf-Themenblättern Nr. 4, Nr. 4b und Nr. 4c.

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