PFLEGEN ZU HAUSE
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 16.10.2024 12:31 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 16.10.2024 12:31 bereitgestellt.
Pflegebedürftige erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Doch was genau heißt „pflegebedürftig“? Als pflegebedürftig gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in einer bestimmten Schwere aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geht es um die Frage, wie gut jemand noch allein den Alltag bewältigen kann und wobei er Unterstützung benötigt. Der Grad der Selbständigkeit steht dabei im Fokus. Neben physischen finden auch kognitive, psychische und soziale Problemlagen Berücksichtigung.
Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich in fünf Pflegegraden wider. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbständigkeit eingeschränkt.
Pflegegrad 1: | geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 2: | erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 3: | schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 4: | schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
Pflegegrad 5: | schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter festgestellt, mehr hierzu finden Sie auf der Seite Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit.
Um Leistungen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, fragen Sie in Ihrem Pflegestützpunkt nach, ob es sinnvoll ist, Leistungen zu beantragen.