HINWEIS ZUR UMLEITUNG

VOR­AUS­SETZUNGEN

Pflegebedürftige erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Doch was genau heißt „pflegebedürftig“? Als pflegebedürftig gelten Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in einer bestimmten Schwere aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.

DER UMFANG DER PFLEGE

Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geht es um die Frage, wie gut jemand noch allein den Alltag bewältigen kann und wobei er Unterstützung benötigt. Der Grad der Selbständigkeit steht dabei im Fokus. Neben physischen finden auch kognitive, psychische und soziale Problemlagen Berücksichtigung.

Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich in fünf Pflegegraden wider. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr ist der Mensch in seiner Selbständigkeit eingeschränkt.

Pflegegrad 1:geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3:schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4:schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5:schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter festgestellt, mehr hierzu finden Sie auf der Seite Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit.

BEDINGUNGEN FÜR DIE LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG

Um Leistungen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung ist erfüllt. Konkret heißt das: In den letzten zehn Jahren muss der Pflegebedürftige mindestens zwei Jahre in der sozialen Pflegeversicherung versichert gewesen sein.
  • Sie haben einen Leistungsantrag gestellt.
  • Ein Gutachter hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, fragen Sie in Ihrem Pflegestützpunkt nach, ob es sinnvoll ist, Leistungen zu beantragen.