HINWEIS ZUR UMLEITUNG

WOHN­RAUM­AN­PASSUNG

ZUSCHÜSSE ZU UMBAUMASSNAHMEN

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für einen altersgerechten bzw. barrierearmen Umbau der Wohnung mit dem Ziel, dass

  • die häusliche Pflege erst möglich oder
  • die häusliche Pflege in erheblichem Maße erleichtert oder
  • eine selbstständigere Lebensweise des Pflegebedürftigen wiederhergestellt

wird.

Sind die Voraussetzungen geklärt, kann eine Wohnraumanpassung von der Pflegekasse mit bis zu 4.000,00 EUR pro Maßnahme unterstützt werden. Dieser Zuschuss wird ohne Einkommensprüfung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 gezahlt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, ist der Betrag auf 4.000,00 EUR pro pflegebedürftige Person und 16.000,00 EUR für alle pflegebedürftigen Personen im Haushalt begrenzt.

Anträge auf einen Zuschuss für einen erforderlichen Wohnungsumbau inklusive eines Kostenvoranschlages reichen Sie bitte jeweils im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse ein. Sind Sie nicht Eigentümer der von Ihnen bewohnten Wohnung oder des Hauses lassen Sie sich bitte im Vorfeld die gewünschte(n) Maßnahme(n) durch Ihren Vermieter genehmigen. Möglicherweise sind für den Umbau auch noch andere Vorgaben des Vermieters zu beachten.

Weiterführende Links