HINWEIS ZUR UMLEITUNG

DIE BE­GUT­ACHTUNG DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Wenn Sie gut vorbereitet sind, kann die Begutachtung schnell und zielführend verlaufen.

Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit übernimmt der Medizinische Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekassen. Der MD kommt zu Ihnen nach Hause. Damit alle Beteiligten anwesend sein können, sollten Sie zuvor mit dem MD einen passenden Termin vereinbaren. Der MD kommt dafür auf Sie zu.

WAS KÖNNEN SIE FÜR DIE BEGUTACHTUNG VORBEREITEN?

  • Legen Sie die aktuellen Arzt- und Krankenhausberichte (wenn vorhanden), die verordneten Medikamente/den Medikamentenplan, eine Liste der verfügbaren Hilfsmittel und – falls ein Pflegedienst Leistungen erbringt – die Pflegedokumentation bereit.
  • Überlegen Sie vorab, was Ihnen in Ihrem Alltag besondere Schwierigkeiten macht. Wobei benötigen und wünschen Sie Unterstützung in Ihrem Alltag? Was können Sie in Ihrem Alltag selbständig ausführen?
  • Bitten Sie den Menschen, der Sie hauptsächlich pflegt oder Ihre Situation besonders gut kennt, beim Hausbesuch anwesend zu sein. Falls Sie einen Bevollmächtigten oder einen gesetzlichen Betreuer haben, informieren Sie ihn bitte über den Hausbesuch.

IHR RECHT AUF EINE ZEITNAHE BEGUTACHTUNG UND MEHR INFORMATIONEN

  • Wenn die Pflegekasse die Entscheidung zu Ihrem Antrag nicht innerhalb 25 Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage) treffen kann, haben Sie Anspruch auf Zahlung einer Pauschale von 70,00 EUR pro begonnener Woche ohne Bescheid (Verzögerungsgebühr).
  • Sie erhalten eine Kopie des erstellten Gutachtens. Darüber hinaus informiert Sie die Pflegekasse, wenn im Ergebnis der Begutachtung eine Rehabilitation, Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen und/oder Maßnahmen zur Prävention empfohlen werden.

DIE PFLEGEGRADE

Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geht es um die Frage, wie gut jemand noch allein den Alltag bewältigen kann und wobei er Unterstützung benötigt. Der Grad der Selbständigkeit steht dabei im Fokus. Neben physischen finden auch kognitive, psychische und soziale Problemlagen Berücksichtigung.

Informationen zu Einzelheiten der Pflegebegutachtung finden Sie unter dem Menüpunkt: Der Pflegebedürftigkeitsbegriff.