PfiFf UNTERSTÜTZT
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 03.02.2023 2:25 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 03.02.2023 2:25 bereitgestellt.
Mit den PfiFf – Tipps & Tricks wird auf einen Wunsch aus den Pflegekursen eingegangen, die vielen Erfahrungen aus der Pflege zu nutzen und öffentlich zu machen. Neben Angehörigen stellen auch professionelle Partner Tipps und Tricks für den Alltag zur Verfügung, damit auch andere von ihren Kompetenzen profitieren können.
Auf der Suche nach Informationen zur Gesundheit und/oder Krankheit ist das Internet oft die erste Anlaufstelle. Allerdings ist es wichtig zutreffende Inhalte zu erkennen. Bitte prüfen Sie die Aktualität, d.h. das Veröffentlichungs- und Aktualisierungsdatum der Texte. Prüfen Sie auch, ob ein Autor und seine Qualifikation genannt sowie wissenschaftliche Quellen angegeben werden.
02.2023
AOK Rheinland/Hamburg aus Rheinland/Hamburg
Eine Checkliste hilft kompetente Entscheidungen zu treffen.
Auf der Suche nach Informationen zur Gesundheit und/oder Krankheit ist das Internet oft die erste Anlaufstelle. Allerdings ist es wichtig, zutreffende Inhalte zu erkennen. Dafür kann die Information zum Absender, zum Betreiber und zur Finanzierung der Seite hilfreich sein.
Diese Informationen finden Sie unter „Impressum“, „Kontakt“ oder „Über uns“. Dabei sind offizielle Internetseiten, wie z.B. die der Kranken- und Pflegekasse und der Pflegestützpunkte als vertrauensvoll einzuschätzen.
01.2023
AOK Rheinland/Hamburg aus Rheinland/Hamburg
Das Betreuungsrecht wurde zum 1.Januar 2023 neu geregelt.
Das Gesetz enthält Änderungen des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes. Zum Beispiel bekommt der Ehegatte nach § 1358 BGB erweiterte Befugnisse in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kann ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen, ist der andere Ehegatte grundsätzlich berechtigt für den vertretenen Ehegatten bestimmte Angelegenheiten zu besorgen. Ausnahmen sind im Gesetz geregelt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt.
01.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Schmuck aus der Natur im Zyklus der Jahreszeiten ist nicht teuer oder aufwendig, bringt aber eine besondere Atmosphäre in das Zuhause. |
01.2023
Anne-Maria Jansing
AOK Pflege Akademie