PfiFf UNTERSTÜTZT
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 24.05.2023 20:30 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 24.05.2023 20:30 bereitgestellt.
Einen Anspruch auf besondere Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen haben alle gesetzlich krankenversicherte Kinder und Erwachsene. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt. Wenn Sie diese für Ihren Geburtsmonat planen, ist es eine gute Erinnerung für die Terminvereinbarung.
05.2022
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Sowohl die vollständige Impfung gegen Covid-19, aber auch andere Impfungen werden von der STIKO empfohlen. Personen ab 60 Jahren sollten mindestens einmal pro Jahr ihren Impfstatus prüfen lassen. Sprechen Sie Ihre Ärztin, ihren Arzt darauf an!
04.2022
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Das Paul Ehrlich Institut bestätigt die Sicherheit und den Einklang mit religiösen Vorschriften (z. B. halal, koscher). Alle aktuell zugelassenen COVID-19-Impfstoffe (Stand 24.03.2021) enthalten keine Bestandteile vom Schwein. Für beide zugelassene mRNA-Impfstoffe Comirnaty und COVID-19 Vaccine Moderna werden bei der Herstellung direkt keine Materialien tierischen Ursprungs eingesetzt.
Quelle: Paul-Ehrlich-Institut - FAQ - FAQ - Häufig gestellte Fragen (pei.de) (zuletzt besucht 17.01.2022 08:10 Uhr)
01.2022
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Die jährliche Impfung gegen Grippe ist die einzige nachweislich wirksame Maßnahme, um einer Erkrankung vorzubeugen. Zwar bietet die Impfung keinen 100-prozentigen Schutz – jedoch verläuft meist eine Grippe bei geimpften Menschen wesentlicher harmloser ab, als bei nicht Geimpften. Darüber hinaus trägt die Grippeimpfung zum Schutz von Personen im näheren Umfeld bei. Fragen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt.
09.2020
Pflegende Angehörige sind unfallversichert. Dabei muss die Pflegetätigkeit wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, betragen.
07.2020
Pflegende Angehörige sind unfallversichert, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt, d. h., wenn Sie keine finanziellen Zuwendungen erhalten, die das Pflegegeld übersteigen.
06.2020
Pflegende Angehörige sind unfallversichert, wenn die Pflege in der häuslichen Umgebung, entweder in Ihrem Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen, stattfindet.
05.2020
03.2020
02.2020
01.2020
AOK Pflege Akademie
11.2019
AOK Pflege Akademie
02.2019
Pflege Akademie
11.2018
Dr. Katharina Graffmann-Weschke aus Berlin
Ärztin AOK Pflege Akademie
10.2017
Frau V.
Krankenschwester
07.2017
Dr. Katharina Graffmann-Weschke
AOK Pflege Akademie
05.2017
Frau Reinhard
pflegt ihre Tochter
11.2016
Dr. Katharina Graffmann-Weschke
AOK Pflege Akademie
10.2016
Frau K.
Warnemünde
03.2016
Sabine Hofsten aus Berlin
01.2016
Bülent Mamioglu
Pflegedienstleiter einer Sozialstation, die bei der Pflege vieler Kinder hilft
04.2015
Angehörige aus einem Pflegestützpunkt in Mecklenburg-Vorpommern
07.2014
Herr N., pflegender Angehöriger aus Berlin