PFLEGEN ZU HAUSE
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 17.10.2024 3:07 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 17.10.2024 3:07 bereitgestellt.
Die Pflege eines Angehörigen geht oft einher mit der Sorge, im Notfall könne nicht rasch geholfen werden. Notfallkarten, mit wichtigen medizinischen Informationen und Kontaktdaten, können hier Sicherheit bieten. Sie enthalten Angaben z. B. Hausarztpraxis, Vorerkrankungen, Allergien und Medikamenten. Die Notfallkarte erleichtert Ersthelfenden einen schnellen Überblick und die Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse. Solche Karten, regelmäßig aktualisiert, können zur Entlastung und Minderung von Alltagssorgen beitragen.
07.2024
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Bitte beachten Sie die Neuerungen der Pflegeversicherung für pflegende An- und Zugehörige. Lassen Sie sich im Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beraten. |
01.2024
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Durch das regnerische Wetter und die dadurch entstehende Sturzgefahr scheuen sich Menschen mitunter einen Spaziergang zu machen. Mit festen Schuhen (rutschfester Sohle) und regenfester Kleidung mit Reflektoren ist ein Spaziergang auch beim Regen möglich.
10.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen, sollten rechtzeitig – ca. 14 Tage vor Packungsende – neu bestellt werden, so dass eine lückenlose Einnahme gewährleistet ist.
09.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Wenn mehrere Personen in einem Haushalt regelmäßig Medikamente einnehmen, empfiehlt es sich, diese getrennt aufzubewahren. So wird das Risiko einer Verwechslung reduziert und es ist auch ein besserer Überblick über die Bestände möglich, damit rechtzeitig ein Folgerezept bestellt werden kann.
09.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Das Verfallsdatum steht auf der Originalverpackung und ist wichtig, um ein Medikament nicht darüber hinaus einzunehmen. Abgelaufene Medikamente können im Hausmüll (schwarze Tonne) entsorgt werden. Auch Apotheken nehmen Arzneimittel zur sicheren Entsorgung an.
09.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Bei Tropfen, Salben oder Säften empfiehlt es sich zu notieren, wann das Medikament erstmals geöffnet wurde. Auf der Verpackung oder im Beipackzettel steht, wie lange/wie viele Tage es nach Anbruch haltbar ist.
09.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Wegen der hohen Luftfeuchtigkeit ist das Bad kein geeigneter Ort für die Aufbewahrung von Medikamenten. Besser geeignet ist ein abschließbarer Schrank im Flur oder an einem anderen Ort, der außer der Reichweite von Kindern ist.
08.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Die meisten Medikamente dürfen nicht über 25 °C gelagert werden. Daher sollten sie nicht an einem sonnigen Platz oder in der Nähe der Heizung aufbewahrt werden. Es gibt Medikamente die gekühlt werden müssen. Diese sollten im Kühlschrank separat von Lebensmitteln gelagert werden.
08.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Medikamente sollten mit dem Beipackzettel in der Originalverpackung aufbewahrt werden. So kann bei Bedarf das Haltbarkeitsdatum kontrolliert werden. Auch eine Chargennummer ist auf der Originalverpackung zu finden. Diese gibt Auskunft, wann und wo ein Medikament hergestellt wurde, so dass es bis zum Hersteller zurückverfolgt werden kann. Das kann wichtig sein, falls ein Arzneimittel zurückgerufen wird.
08.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Medikamente müssen richtig aufbewahrt werden, damit sie ihre Wirkung nicht verlieren. Sowohl Temperaturen als auch Feuchtigkeit oder Sauerstoff können die Wirkung des Medikaments verringern oder sogar zerstören. Auf der Verpackung und dem Beipackzettel stehen Hinweise, wie das jeweilige Medikament aufbewahrt werden soll. Das sorgfältige Lesen aller Angaben ist wichtig!
08.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Ein Medikamentenplan sorgt für Übersicht, insbesondere dann, wenn Medikamente von mehreren Ärzten verschrieben wurden und auch frei verkäufliche Medikamente eingenommen werden. Der behandelnde Hausarzt/die behandelnde Hausärztin erstellt den Medikamentenplan und aktualisiert ihn bei jeder Medikamentenänderung oder einmal pro Quartal. So kann sich jeder über die Medikamente, die eingenommen werden, informieren und die Hinweise zur Einnahme beachten.
08.2023
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Das Betreuungsrecht wurde zum 1.Januar 2023 neu geregelt.
Das Gesetz enthält Änderungen des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes. Zum Beispiel bekommt der Ehegatte nach § 1358 BGB erweiterte Befugnisse in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kann ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen, ist der andere Ehegatte grundsätzlich berechtigt für den vertretenen Ehegatten bestimmte Angelegenheiten zu besorgen. Ausnahmen sind im Gesetz geregelt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt.
01.2023
AOK Pflege Akademie
Einen Anspruch auf besondere Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen haben alle gesetzlich krankenversicherte Kinder und Erwachsene. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt. Wenn Sie diese für Ihren Geburtsmonat planen, ist es eine gute Erinnerung für die Terminvereinbarung.
05.2022
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Sowohl die vollständige Impfung gegen Covid-19, aber auch andere Impfungen werden von der STIKO empfohlen. Personen ab 60 Jahren sollten mindestens einmal pro Jahr ihren Impfstatus prüfen lassen. Sprechen Sie Ihre Ärztin, ihren Arzt darauf an!
04.2022
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Das Paul Ehrlich Institut bestätigt die Sicherheit und den Einklang mit religiösen Vorschriften (z. B. halal, koscher). Alle aktuell zugelassenen COVID-19-Impfstoffe (Stand 24.03.2021) enthalten keine Bestandteile vom Schwein. Für beide zugelassene mRNA-Impfstoffe Comirnaty und COVID-19 Vaccine Moderna werden bei der Herstellung direkt keine Materialien tierischen Ursprungs eingesetzt.
Quelle: Paul-Ehrlich-Institut - FAQ - FAQ - Häufig gestellte Fragen (pei.de) (zuletzt besucht 17.01.2022 08:10 Uhr)
01.2022
AOK Pflege Akademie aus Berlin
Grundlage ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG).
Um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten, werden ab 2022 die Eigenanteile für die Versorgung in stationären Einrichtungen sinken. Hierfür übernehmen die Pflegekassen prozentuale Anteile des Eigenanteils gestaffelt nach Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung. Je länger ein Pflegebedürftiger in einer Pflegeinrichtung lebt, desto geringer wird der Eigenanteil.
Weitere Veränderungen, die die Pflegeheime betreffen sind die Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften nach Tarif. Pflegeeinrichtungen, die sich bis September 2022 nicht daranhalten, werden nicht mehr zugelassen bzw. können ihre Leistungen nicht mehr mit der Kasse abrechnen.
Die Pflegesachleistungen für die ambulante Versorgung in der Häuslichkeit (durch einen Pflegedienst) steigen um ca. 5 Prozent.
Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege wird von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Sind die Mittel der Verhinderungspflege nicht aufgebraucht, kann dieser Betrag auf 3.386 Euro erhöht werden.
Kann eine erforderliche Anschlussversorgung in der Häuslichkeit, der Kurzzeitpflege oder der medizinischen Rehabilitation nicht oder nur mit erheblichem Aufwand unmittelbar geleistet werden, erbringt die Krankenkasse Leistungen der Übergangspflege in dem Krankenhaus.
Pflegefachkräfte sollen künftig konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittel-Versorgung abgeben dürfen.
Lesen Sie ausführliche Informationen auch hier!
01.2022
Die jährliche Impfung gegen Grippe ist die einzige nachweislich wirksame Maßnahme, um einer Erkrankung vorzubeugen. Zwar bietet die Impfung keinen 100-prozentigen Schutz – jedoch verläuft meist eine Grippe bei geimpften Menschen wesentlicher harmloser ab, als bei nicht Geimpften. Darüber hinaus trägt die Grippeimpfung zum Schutz von Personen im näheren Umfeld bei. Fragen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt.
09.2020
Pflegende Angehörige sind unfallversichert. Dabei muss die Pflegetätigkeit wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, betragen.
07.2020
Pflegende Angehörige sind unfallversichert, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt, d. h., wenn Sie keine finanziellen Zuwendungen erhalten, die das Pflegegeld übersteigen.
06.2020
Pflegende Angehörige sind unfallversichert, wenn die Pflege in der häuslichen Umgebung, entweder in Ihrem Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen, stattfindet.
05.2020
03.2020
02.2020
01.2020
AOK Pflege Akademie
11.2019
AOK Pflege Akademie
02.2019
Pflege Akademie
11.2018
Dr. Katharina Graffmann-Weschke aus Berlin
Ärztin AOK Pflege Akademie
10.2017
Frau V.
Krankenschwester
07.2017
Dr. Katharina Graffmann-Weschke
AOK Pflege Akademie
05.2017
Frau Reinhard
pflegt ihre Tochter
11.2016
Dr. Katharina Graffmann-Weschke
AOK Pflege Akademie
10.2016
Frau K.
Warnemünde
03.2016
Sabine Hofsten aus Berlin
01.2016
Bülent Mamioglu
Pflegedienstleiter einer Sozialstation, die bei der Pflege vieler Kinder hilft
04.2015
Angehörige aus einem Pflegestützpunkt in Mecklenburg-Vorpommern
07.2014
Herr N., pflegender Angehöriger aus Berlin