HINWEIS ZUR UMLEITUNG

SICHERHEIT

  • Neuerungen der Pflegeversicherung 2024

    Bitte beachten Sie die Neuerungen der Pflegeversicherung für pflegende An- und Zugehörige. Lassen Sie sich im Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe beraten.

    01.2024

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Spaziergänge bei regnerischen Wetter

    Durch das regnerische Wetter und die dadurch entstehende Sturzgefahr scheuen sich Menschen mitunter einen Spaziergang zu machen. Mit festen Schuhen (rutschfester Sohle) und regenfester Kleidung mit Reflektoren ist ein Spaziergang auch beim Regen möglich.

    10.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Wissenswertes zu Medikamenten Nr. 9 - Der Vorrat

    Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen, sollten rechtzeitig – ca. 14 Tage vor Packungsende – neu bestellt werden, so dass eine lückenlose Einnahme gewährleistet ist.

    09.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Wissenswertes zu Medikamenten Nr. 8 - Die Aufbewahrung

    Wenn mehrere Personen in einem Haushalt regelmäßig Medikamente einnehmen, empfiehlt es sich, diese getrennt aufzubewahren. So wird das Risiko einer Verwechslung reduziert und es ist auch ein besserer Überblick über die Bestände möglich, damit rechtzeitig ein Folgerezept bestellt werden kann.

    09.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Wissenswertes zu Medikamenten Nr. 7 - Die Entsorgung

    Das Verfallsdatum steht auf der Originalverpackung und ist wichtig, um ein Medikament nicht darüber hinaus einzunehmen. Abgelaufene Medikamente können im Hausmüll (schwarze Tonne) entsorgt werden. Auch Apotheken nehmen Arzneimittel zur sicheren Entsorgung an.

    09.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Wissenswertes zu Medikamenten Nr. 6 - Das Öffnungsdatum

    Bei Tropfen, Salben oder Säften empfiehlt es sich zu notieren, wann das Medikament erstmals geöffnet wurde. Auf der Verpackung oder im Beipackzettel steht, wie lange/wie viele Tage es nach Anbruch haltbar ist.

    09.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Wissenswertes zu Medikamenten Nr. 5 - Die Luftfeuchtigkeit

    Wegen der hohen Luftfeuchtigkeit ist das Bad kein geeigneter Ort für die Aufbewahrung von Medikamenten. Besser geeignet ist ein abschließbarer Schrank im Flur oder an einem anderen Ort, der außer der Reichweite von Kindern ist.

    08.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Wissenswertes zu Medikamenten Nr. 4 - Die Temperatur

    Die meisten Medikamente dürfen nicht über 25 °C gelagert werden. Daher sollten sie nicht an einem sonnigen Platz oder in der Nähe der Heizung aufbewahrt werden. Es gibt Medikamente die gekühlt werden müssen. Diese sollten im Kühlschrank separat von Lebensmitteln gelagert werden.

    08.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Wissenswertes zu Medikamenten Nr. 3 - Die Originalverpackung

    Medikamente sollten mit dem Beipackzettel in der Originalverpackung aufbewahrt werden. So kann bei Bedarf das Haltbarkeitsdatum kontrolliert werden. Auch eine Chargennummer ist auf der Originalverpackung zu finden. Diese gibt Auskunft, wann und wo ein Medikament hergestellt wurde, so dass es bis zum Hersteller zurückverfolgt werden kann. Das kann wichtig sein, falls ein Arzneimittel zurückgerufen wird.

    08.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Wissenswertes zu Medikamenten Nr. 2 - Die Aufbewahrung

    Medikamente müssen richtig aufbewahrt werden, damit sie ihre Wirkung nicht verlieren. Sowohl Temperaturen als auch Feuchtigkeit oder Sauerstoff können die Wirkung des Medikaments verringern oder sogar zerstören. Auf der Verpackung und dem Beipackzettel stehen Hinweise, wie das jeweilige Medikament aufbewahrt werden soll. Das sorgfältige Lesen aller Angaben ist wichtig!

    08.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Wissenswertes zu Medikamenten Nr. 1 - Der Medikamentenplan

    Ein Medikamentenplan sorgt für Übersicht, insbesondere dann, wenn Medikamente von mehreren Ärzten verschrieben wurden und auch frei verkäufliche Medikamente eingenommen werden. Der behandelnde Hausarzt/die behandelnde Hausärztin erstellt den Medikamentenplan und aktualisiert ihn bei jeder Medikamentenänderung oder einmal pro Quartal. So kann sich jeder über die Medikamente, die eingenommen werden, informieren und die Hinweise zur Einnahme beachten.

    08.2023

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Änderungen des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

    Das Betreuungsrecht wurde zum 1.Januar 2023 neu geregelt.

    Das Gesetz enthält Änderungen des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes. Zum Beispiel bekommt der Ehegatte nach § 1358 BGB erweiterte Befugnisse in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kann ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen, ist der andere Ehegatte grundsätzlich berechtigt für den vertretenen Ehegatten bestimmte Angelegenheiten zu besorgen. Ausnahmen sind im Gesetz geregelt.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt.

    01.2023

    AOK Pflege Akademie

  • Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sind wichtige Präventionsmaßnahmen für viele behandelbare Krankheiten.

    Einen Anspruch auf besondere Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen haben alle gesetzlich krankenversicherte Kinder und Erwachsene. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt. Wenn Sie diese für Ihren Geburtsmonat planen, ist es eine gute Erinnerung für die Terminvereinbarung.

    05.2022

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Impfungen für Pflegebedürftige und deren An-und Zugehörige sind eine wichtig Möglichkeit zur Verhinderungen von Infektionskrankheiten.

    Sowohl die vollständige Impfung gegen Covid-19, aber auch andere Impfungen werden von der STIKO empfohlen. Personen ab 60 Jahren sollten mindestens einmal pro Jahr ihren Impfstatus prüfen lassen. Sprechen Sie Ihre Ärztin, ihren Arzt darauf an!

    04.2022

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Sie wollen sich und Ihre Angehörigen durch eine Impfung schützen?

    Das Paul Ehrlich Institut bestätigt die Sicherheit und den Einklang mit religiösen Vorschriften (z. B. halal, koscher). Alle aktuell zugelassenen COVID-19-Impfstoffe (Stand 24.03.2021) enthalten keine Bestandteile vom Schwein. Für beide zugelassene mRNA-Impfstoffe Comirnaty und COVID-19 Vaccine Moderna werden bei der Herstellung direkt keine Materialien tierischen Ursprungs eingesetzt.

    Quelle: Paul-Ehrlich-Institut - FAQ - FAQ - Häufig gestellte Fragen (pei.de) (zuletzt besucht 17.01.2022 08:10 Uhr)

    01.2022

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Im Jahr 2022 treten Änderungen im Bereich Pflege in Kraft

    Grundlage ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG).

    Um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten, werden ab 2022 die Eigenanteile für die Versorgung in stationären Einrichtungen sinken. Hierfür übernehmen die Pflegekassen prozentuale Anteile des Eigenanteils gestaffelt nach Dauer des Aufenthalts in der Einrichtung. Je länger ein Pflegebedürftiger in einer Pflegeinrichtung lebt, desto geringer wird der Eigenanteil.

    Weitere Veränderungen, die die Pflegeheime betreffen sind die Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften nach Tarif. Pflegeeinrichtungen, die sich bis September 2022 nicht daranhalten, werden nicht mehr zugelassen bzw. können ihre Leistungen nicht mehr mit der Kasse abrechnen.

    Die Pflegesachleistungen für die ambulante Versorgung in der Häuslichkeit (durch einen Pflegedienst) steigen um ca. 5 Prozent.

    Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege wird von 1.612 Euro auf 1.774 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Sind die Mittel der Verhinderungspflege nicht aufgebraucht, kann dieser Betrag auf 3.386 Euro erhöht werden.

    Kann eine erforderliche Anschlussversorgung in der Häuslichkeit, der Kurzzeitpflege oder der medizinischen Rehabilitation nicht oder nur mit erheblichem Aufwand unmittelbar geleistet werden, erbringt die Krankenkasse Leistungen der Übergangspflege in dem Krankenhaus.

    Pflegefachkräfte sollen künftig konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittel-Versorgung abgeben dürfen.

    Lesen Sie ausführliche Informationen auch hier!

    01.2022

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 3 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: Juli 2021)

    Flexibilisierung in der Familienpflegezeit für Berufstätige.

    Berufstätige, die gleichzeitig Pflegeverantwortung wahrnehmen, erhalten weiterhin die Möglichkeit die (Familien)Pflegezeit flexibler zu nutzen. Die Akuthilfe, die zuletzt bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden war, wurde bis zum 31. Dezember 2021 erneut verlängert. Entsprechende gesetzliche Regelungen wurden am 11. Juni 2021 im Deutschen Bundestag beschlossen. Wer den bisher geltenden gesetzlichen Rahmen für eine Auszeit von der Arbeit (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht voll ausgeschöpft hat, kann sich erneut von der Arbeit freistellen lassen. Während der Pandemie ist eine mehrfache Inanspruchnahme möglich und die Freistellungen müssen weiterhin nicht in unmittelbarem Anschluss genommen werden. Geregelt ist auch, dass nach dem Auslaufen der Sonderregelungen verbliebene Restzeiten bis zu 24 Monate lang nicht verfallen. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber beträgt weiterhin statt 8 Wochen nur 10 Tage. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend bis zu einen Monat lang unterschritten werden. Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz bleibt den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben.

    07.2021

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 2 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: Juli 2021)

    Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro.

    Zur Unterstützung in der häuslichen Pflege hatte die Bundesregierung eine Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro beschlossen. Damit wird auf die aktuell steigenden Ausgaben und den Verbrauch von z. B. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe durch die Corona Pandemie reagiert. Die Erhöhung der Pflegeverbrauchshilfsmittelpauschale auf monatlich bis zu 60 Euro gilt vom 01.04.2020 bis voraussichtlich zum 31.12.2021.

    07.2021

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 1 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: Juli 2021)

    Mehr Pflegeunterstützungsgeld (PUG) für Pflegende Angehörige.

    Die Corona Pandemie belastet die Pflege von Angehörigen besonders schwer. Wer pandemiebedingt Angehörige pflegt, oder deren Pflege organisieren muss, kann weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und erhält PUG als Lohnersatzleistung. Die Akuthilfe, die zuletzt bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden war, wurde bis zum 31. Dezember 2021 erneut verlängert. Entsprechende gesetzliche Regelungen wurden am 11. Juni 2021 im Deutschen Bundestag beschlossen. Zudem werden die Arbeitstage, für die PUG aufgrund der Corona Pandemie in Anspruch genommen wurde, nicht auf Arbeitstage angerechnet, für die PUG aufgrund einer anderen Akutsituation in Anspruch genommen werden kann.

    07.2021

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 3 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: April 2021)

    Flexibilisierung in der Familienpflegezeit für Berufstätige.

    Berufstätige, die gleichzeitig Pflegeverantwortung wahrnehmen, erhalten weiterhin die Möglichkeit die (Familien)Pflegezeit flexibler zu nutzen. Die Akuthilfe, die zuletzt bis zum 31. März 2021 verlängert worden war, wurde bis zum 30. Juni 2021 erneut verlängert. Wer den bisher geltenden gesetzlichen Rahmen für eine Auszeit von der Arbeit (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht voll ausgeschöpft hat, kann sich erneut von der Arbeit freistellen lassen. Während der Pandemie ist eine mehrfache Inanspruchnahme möglich und die Freistellungen müssen weiterhin nicht in unmittelbarem Anschluss genommen werden. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber beträgt weiterhin statt 8 Wochen nur 10 Tage. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend bis zu einen Monat lang unterschritten werden. Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz bleibt den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben.

    04.2021

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 2 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: April 2021)

    Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro.

    Zur Unterstützung in der häuslichen Pflege hatte die Bundesregierung eine Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro beschlossen. Damit wird auf die aktuell steigenden Ausgaben und den Verbrauch von z. B. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe durch die Corona Pandemie reagiert. Die Erhöhung der Pflegeverbrauchshilfsmittelpauschale auf monatlich bis zu 60 Euro gilt vom 01.04.2020 bis voraussichtlich zum 31.12.2021.

    04.2021

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 3 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: April 2021)

    Mehr Pflegeunterstützungsgeld (PUG) für Pflegende Angehörige.

    Die Corona Pandemie belastet die Pflege von Angehörigen besonders schwer. Wer pandemiebedingt Angehörige pflegt, oder deren Pflege organisieren muss, kann weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und erhält PUG als Lohnersatzleistung. Die Akuthilfe, die zuletzt bis zum 31. März 2021 verlängert worden war, wurde bis zum 30. Juni 2021 erneut verlängert. Zudem werden die Arbeitstage, für die PUG aufgrund der Corona Pandemie in Anspruch genommen wurde, nicht auf Arbeitstage angerechnet, für die PUG aufgrund einer anderen Akutsituation in Anspruch genommen werden kann.

    04.2021

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 3 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: Januar 2021)

    Flexibilisierung in der Familienpflegezeit für Berufstätige.

    Berufstätige, die gleichzeitig Pflegeverantwortung wahrnehmen, erhalten weiterhin die Möglichkeit die (Familien)Pflegezeit flexibler zu nutzen. Die Akuthilfe, die zuletzt bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden war, hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege erneut verlängert bis 31. März 2021. Wer den bisher geltenden gesetzlichen Rahmen für eine Auszeit von der Arbeit (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht voll ausgeschöpft hat, kann sich erneut von der Arbeit freistellen lassen. Während der Pandemie ist eine mehrfache Inanspruchnahme möglich und die Freistellungen müssen weiterhin nicht in unmittelbarem Anschluss genommen werden. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber beträgt weiterhin statt 8 Wochen nur 10 Tage. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend bis zu einen Monat lang unterschritten werden. Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz bleibt den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben.

    01.2021

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 2 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: Januar 2021)

    Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro.

    Zur Unterstützung in der häuslichen Pflege hatte die Bundesregierung eine Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro beschlossen. Damit wird auf die aktuell steigenden Ausgaben und den Verbrauch von z. B. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe durch die Corona Pandemie reagiert. Die Erhöhung der Pflegeverbrauchshilfsmittelpauschale auf monatlich bis zu 60 Euro gilt vom 01.04. bis voraussichtlich zum 31.03.2021.

    01.2021

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 1 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: Januar 2021)

    Mehr Pflegeunterstützungsgeld (PUG) für Pflegende Angehörige.

    Die Corona Pandemie belastet die Pflege von Angehörigen besonders schwer. Wer pandemiebedingt Angehörige pflegt, oder deren Pflege organisieren muss, kann weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und erhält PUG als Lohnersatzleistung. Die Akuthilfe, die zuletzt bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden war, hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege erneut verlängert bis 31. März 2021. Zudem werden die Arbeitstage, für die PUG aufgrund der Corona Pandemie in Anspruch genommen wurde, nicht auf Arbeitstage angerechnet, für die PUG aufgrund einer anderen Akutsituation in Anspruch genommen werden kann.

    01.2021

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 3 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: November 2020)

    Flexibilisierung in der Familienpflegezeit für Berufstätige.

    Berufstätige, die gleichzeitig Pflegeverantwortung wahrnehmen, erhalten weiterhin die Möglichkeit die (Familien)Pflegezeit flexibler zu nutzen. Die Akuthilfe, die zunächst bis zum 30. September 2020 befristet war, wurde am 29.10.2020 mit Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Wer den bisher geltenden gesetzlichen Rahmen für eine Auszeit von der Arbeit (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht voll ausgeschöpft hat, kann die Restzeiten noch bis 31. Dezember 2020 in Anspruch nehmen. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber beträgt weiterhin statt 8 Wochen nur 10 Tage. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend bis zu einen Monat lang unterschritten werden. Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz bleibt den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben.

    11.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 2 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: November 2020)

    Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro.

    Zur Unterstützung in der häuslichen Pflege hatte die Bundesregierung eine Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro beschlossen. Damit wird auf die aktuell steigenden Ausgaben und den Verbrauch von z. B. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe durch die Corona Pandemie reagiert. Die Erhöhung der Pflegeverbrauchshilfsmittelpauschale auf monatlich bis zu 60 Euro gilt vom 01.04. bis voraussichtlich zum 31.12.2020.

    11.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 1 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: November 2020)

    Mehr Pflegeunterstützungsgeld (PUG) für Pflegende Angehörige.

    Die Corona Pandemie belastet die Pflege von Angehörigen besonders schwer. Wer pandemiebedingt Angehörige pflegt, oder deren Pflege organisieren muss, kann weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und erhält PUG als Lohnersatzleistung. Die Akuthilfe, die zunächst bis zum 30. September 2020 befristet war, wurde am 29.10.2020 mit Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG), bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Zudem werden die Arbeitstage, für die PUG aufgrund der Corona Pandemie in Anspruch genommen wurde, nicht auf Arbeitstage angerechnet, für die PUG aufgrund einer anderen Akutsituation in Anspruch genommen werden kann.

    11.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Grippeimpfung im Herbst

    Die jährliche Impfung gegen Grippe ist die einzige nachweislich wirksame Maßnahme, um einer Erkrankung vorzubeugen. Zwar bietet die Impfung keinen 100-prozentigen Schutz – jedoch verläuft meist eine Grippe bei geimpften Menschen wesentlicher harmloser ab, als bei nicht Geimpften. Darüber hinaus trägt die Grippeimpfung zum Schutz von Personen im näheren Umfeld bei. Fragen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt.

    09.2020

  • Unfallversicherung Tipp #5

    Pflegende Angehörige sind unfallversichert. Dabei muss die Pflegetätig­keit wenigstens zehn Stunden wöchent­lich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, betragen.

    07.2020

  • Unfallversicherung Tipp #4

    Pflegende Angehörige sind unfallversichert, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt, d. h., wenn Sie keine finanziellen Zuwendungen erhalten, die das Pflegegeld übersteigen.

    06.2020

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 3 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: Mai 2020)

    Flexibilisierung in der Familienpflegezeit für Berufstätige.

    Berufstätige, die gleichzeitig Pflegeverantwortung wahrnehmen, erhalten die Möglichkeit die (Familien)Pflegezeit flexibler zu nutzen.

    Wer den bisher geltenden gesetzlichen Rahmen für eine Auszeit von der Arbeit (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht voll ausgeschöpft hat, soll kurzfristig bis September Restzeiten in Anspruch nehmen können. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird dazu statt 8 Wochen nur 10 Tage betragen. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Stunden kann vorübergehend unterschritten werden. Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Der Deut­sche Bun­des­tag hat die Anpas­sung, die bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 gilt, am 14.05.2020 mit dem ​„Zwei­ten Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te“ ver­ab­schie­det.

    05.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 2 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: Mai 2020)

    Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro.

    Zur Unterstützung in der häuslichen Pflege hat die Bundesregierung, rückwirkend zum 1. April 2020 eine Erhöhung des Geldes für Pflegehilfsmittel von 40 auf 60 Euro beschlossen. Damit wird auf die aktuell steigenden Ausgaben und den Verbrauch von z. B. Desinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe durch die Corona Pandemie reagiert. Der Deut­sche Bun­des­tag hat die Anpas­sung, die bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 gilt, am 14.05.2020 mit dem ​„Zwei­ten Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te“ ver­ab­schie­det.

    05.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Akuthilfe für pflegende Angehörige # 1 aus der Serie zum Coronavirus (Stand: Mai 2020)

    Mehr Pflegeunterstützungsgeld (PUG) für Pflegende Angehörige.

    Die Corona Pandemie belastet die Pflege von Angehörigen besonders schwer. Wer pandemiebedingt Angehörige pflegt, oder deren Pflege organisieren muss, kann nun bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und erhält Pflegeunterstützungsgeld (PUG) als Lohnersatzleistung. Der Deut­sche Bun­des­tag hat die Anpas­sung, die bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 gilt, am 14.05.2020 mit dem ​„Zwei­ten Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te“ ver­ab­schie­det.

    05.2020

    AOK Pflege Akademie

  • Unfallversicherung Tipp #3

    Pflegende Angehörige sind unfallversichert, wenn die Pflege in der häuslichen Umgebung, entweder in Ihrem Haushalt oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen, stattfindet.

    05.2020

  • Kontakte pflegen # 9 aus der Serie zum Coronavirus

    Polizei warnt vor Corona-Enkeltricks - Die Polizei warnt angesichts der Situation vor Enkeltrick-Betrügern. Falsche Enkel nutzen am Telefon aktuell die Panik um das Coronavirus aus, um Ältere um Geld zu betrügen.

    Sie geben sich als Angehörige aus, die sich mit dem Virus infiziert hätten und nun dringend Geld für die Behandlung benötigten.

    Die Polizei rät: „Übergeben Sie niemals Geld an Unbekannte!“. Bei einem Verdacht solle sofort die Polizei unter 110 angerufen werden.

    03.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Kontakte pflegen # 4 aus der Serie zum Coronavirus

    Hygienemaßnahmen - Pflegebedürftige und ältere Menschen mit einem geschwächten Abwehrsystem haben ein erhöhtes Risiko sich durch Krankheitserreger anzustecken. Deshalb ist der Schutz vor Infektionskrankheiten schon immer wichtig, aber aktuell existentiell. Die körperliche Pflege und Sorge muss ja weitergehen.

    Um die Ausbreitung von Keimen zu vermeiden können Sie in der Pflege zu Hause folgendes tun:

    Meiden Sie aktuell jedes Treffen mit anderen Menschen. Pflegen Sie Kontakte telefonisch. Finden Sie eine gesunde Person, die Sie unterstützt, den Einkauf vor die Tür stellt, Medikamente besorgt.

    Waschen Sie sich selbst regelmäßig die Hände.

    Husten und Niesen Sie in die Armbeuge und nicht in die Faust oder Handfläche.

    Lüften Sie regelmäßig und gönnen Sie sich eine Pause am offenen Fenster oder auf dem Balkon.

    03.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Kontakte pflegen # 3 aus der Serie zum Coronavirus

    Pflegeberatung telefonisch - Durch individuelle und neutrale Pflegeberatung z. B. über die Pflegestützpunkte, begleiten Pflegeberater/-innen der Pflegekassen Familien in Pflegesituationen. Auch wenn viele Beratungsstellen aktuell nicht geöffnet haben, können Sie die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme nutzen. Zögern Sie nicht sich Rat zu holen.

    03.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Kontakte pflegen # 2 aus der Serie zum Coronavirus

    Durch Telefonate unterstützen - Telefonate sind eine Möglichkeit um den Pflegealltag nachweislich zu unterstützen. Ob in einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause - ein Telefonat zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen über schöne Erinnerungen und Erlebnisse, kann von Sorgen ablenken und zu Wohlbefinden beitragen. Achten Sie darauf das Gespräch positiv und zuversichtlich zu beenden. Verabreden Sie sich zu einem neuen Gespräch.

    03.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Kontakte pflegen # 1 aus der Serie zum Coronavirus

    Schutz vor Coronavirus - Kranke, pflegebedürftige und ältere Menschen benötigen einen besonderen Schutz vor Infektionen, aktuell vor dem Coronavirus (Covid-19). Als direkt Pflegende erhalten Sie Informationen und aktuelle Empfehlungen vom Robert Koch-Institut und auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): BZgA - Informationen zum neuartigen Coronavirus / Covid-19. Eine der wichtigsten Aufgaben in dieser besonderen Lage ist "Kontakte pflegen" und andere Wege finden miteinander in Verbindung zu bleiben, z. B. telefonisch mit den Pflegebedürftigen im Pflegeheim. Ebenso ist auch Anerkennung für die professionell Pflegenden, die unglaubliches leisten, wichtig.

    03.2020

    AOK Pflege Akademie aus Berlin

  • Unfallversicherung Tipp #2

    Pflegende Angehörige sind unfallversichert für Tätigkeiten in den Bereichen, Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung.

    03.2020

  • Unfallversicherung Tipp #1

    Pflegende Angehörige sind beitragsfrei unfallversichert, wenn der Pflegebedürftige mind. den Pflegerad 2 hat. Für mehr Informationen wenden Sie sich an die Unfallkasse des Bundeslandes.

    02.2020

  • Pneumokokken-Impfung im Winter

    Pneumokokken sind Bakterien, die verschiedene Erkrankungen auslösen können. Erwachsene über dem 60 Lebensjahr sollten sich einmalig gegen Pneumokokken impfen lassen. In speziellen Fällen wird diese Impfung einmal oder mehrfach (im Abstand von fünf Jahren) wiederholt. Fragen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt.

    01.2020

    AOK Pflege Akademie

  • Grippeimpfung im Herbst

    Die Grippeimpfung ist die einzige nachweislich wirksame Maßnahme, um einer Grippe vorzubeugen. Zwar bietet die Grippeimpfung keinen 100-prozentigen Schutz – meist verläuft eine Grippe bei geimpften Menschen aber wesentlicher harmloser als bei nicht geimpften. Darüber hinaus trägt die Grippeimpfung zum Schutz von Personen im näheren Umfeld bei. Fragen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt.

    11.2019

    AOK Pflege Akademie

  • "Wie eingefroren"sein - diesen Zustand kennen Menschen mit Parkinson

    Parkinsontipp 1: Das Verharren in Bewegungslosigkeit "Freezing“ kennen Menschen mit Parkinson. Diese Episoden dauern wenige Sekunden bis Minuten. Lassen Sie sich die individuell wirksamen Tricks, die die Bewegung wieder anstoßen können, erklären. Zum Beispiel kann bei manchen Menschen das Weitergehen durch das vorsichtige Auflegen der Hand zwischen den Schulterblätter ausgelöst werden.

    02.2019

    Pflege Akademie

  • Grippeschutzimpfung

    Es ist wieder Zeit für eine Grippeimpfung. Sind Sie und Ihre Angehörigen geimpft? Fragen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt.

    11.2018

    Dr. Katharina Graffmann-Weschke aus Berlin

    Ärztin AOK Pflege Akademie

  • Tabletten ohne Rillen nicht teilen

    Wenn Tabletten keine vorgestanzte Teilungsrille haben, darf man sie nicht teilen. Hintergrund ist, dass diese Präparate erst nach dem Magen im Darm aufgelöst werden sollen. Die Beschädigung eines magensaftresistenten(-festen) Überzugs kann zerstört und damit die Wirkung an der richtigen Stelle verhindert werden.

    10.2017

    Frau V.

    Krankenschwester

  • Zeckenschutz

    Neben Mücken- und Sonnenschutz sollte man immer auch an Zeckenschutz denken. Gegen die eine, durch Zecken übertragbare Krankheit kann man sich impfen lassen. Die zweite Krankheit „Borreliose“ ist in der Diagnose und Behandlung kompliziert. Besser ist, man verhindert, dass Zecken an einen heran kommen, z. B. durch Strümpfe und lange Hosen, oder man sucht sich gewissenhaft nach einem schönen „Sommertag im Grünen“ danach ab.

    07.2017

    Dr. Katharina Graffmann-Weschke

    AOK Pflege Akademie

  • Patientenverfügung

    Haben Sie eine Patientenverfügung? Denken Sie darüber nach!

    05.2017

    Frau Reinhard

    pflegt ihre Tochter

  • Grippeschutzimpfung

    Es ist Zeit für die Grippeschutzimpfung. Sind Sie und Ihre Angehörigen schon dagegen geimpft? Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

    11.2016

    Dr. Katharina Graffmann-Weschke

    AOK Pflege Akademie

  • Festes Schuhwerk

    Rutschfeste Schuhe sind bei kleinen Spaziergängen mit meinem Mann etwas, worauf ich bei uns beiden (bei meinem Mann und bei mir) ab jetzt achte. Mann glaubt es nicht, das Laub ist jetzt schon ziemlich rutschig!

    10.2016

    Frau K.

    Warnemünde

  • Hilfe zu Hause

    Seit meine Mutter häufiger stürzt, haben wir einen "Hausnotruf" organisiert. Das gibt uns allen die Sicherheit, dass sie sich Hilfe holen kann, wenn es ihr nicht gut geht.

    03.2016

    Sabine Hofsten aus Berlin

  • Impfungen

    Türkisch: Sayın Veliler, lütfen Çocuklarınızın Aşılarını unutmayınız. Sorularınız için Çocuk Doktorunuz ile temasa geçiniz. Übersetzung: Liebe Eltern, bitte denken Sie an die Impfungen Ihrer Kinder, bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt.

    01.2016

    Bülent Mamioglu

    Pflegedienstleiter einer Sozialstation, die bei der Pflege vieler Kinder hilft

  • Das richtige Bett

    Viele Pflegebedürftige haben einen besonderen Bezug zum eigenen Bett und lehnen Pflegebetten oder auch Seniorenbetten ab. Hier kann mit einer fachgerechten Erhöhung des vorhandenen Bettes durch einen Tischler Abhilfe geschaffen werden.

    04.2015

    Angehörige aus einem Pflegestützpunkt in Mecklenburg-Vorpommern

  • Babyfon

    Von den pflegenden Angehörigen/Partnern kommt häufig die Frage, was ist, wenn ich nachts nicht höre, wenn der zu Pflegende aufsteht? Oder findet er den Lichtschalter? Hier hat sich bei Vielen der Einsatz von Bewegungsmeldern bewährt, diese reagieren auf jede kleine Bewegung und das Licht geht an. Wenn das Schlafzimmer beispielsweise räumlich getrennt ist, kann ein Babyfon helfen. Hier werden Geräusche bis zu einer bestimmten Reichweite übertragen.

    07.2014

    Herr N., pflegender Angehöriger aus Berlin