HINWEIS ZUR UMLEITUNG

ANTRAG­STELLUNG

ERST DER ANTRAG – DANN DIE LEISTUNG

Einen pflegedürftigen Menschen zu betreuen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der man auch manchmal an Grenzen stößt. Zu den körperlichen, seelischen und sozialen Belastungen kommen häufig auch noch finanzielle.

Zunächst genügt ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Dieser kann auch formlos erfolgen. Er ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Denn auch wenn bereits längere Zeit Pflegebedürftigkeit besteht, können die Leistungen erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine Möglichkeit, mit der Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen können, finden Sie hier (wichtig: sollten Sie nicht bei der Pflegekasse bei der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse versichert sein, senden Sie den Antrag bitte nicht an die Pflegekasse bei der AOK Nordost, sondern an Ihre Pflegekasse).

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