HINWEIS ZUR UMLEITUNG

PFLEGE­HILFS­MITTEL

TECHNISCHE PFLEGEHILFSMITTEL UND VERBRAUCHSMITTEL

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. Dabei wird zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden:

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Einmalhandschuhe. Hierfür zahlt die Pflegekasse bis zu 40,00 EUR monatlich.
  • Technische Hilfen sind nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und werden bevorzugt geliehen. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme. Hierbei trägt der zu Pflegende (ab 18 Jahren) grundsätzlich 10 Prozent der anfallenden Kosten, maximal 25,00 EUR.

Zur Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Pflegekasse.

Die Leistungen können von allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 genutzt werden.