PfiFf UNTERSTÜTZUNG WÄHREND DER CORONA PANDEMIE
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 22.01.2021 17:17 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 22.01.2021 17:17 bereitgestellt.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. Dabei wird zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden:
Zur Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Pflegekasse.
Die Leistungen können von allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 genutzt werden.
Zur Unterstützung in der häuslichen Pflege hat die Bundesregierung rückwirkend zum 01.04.2020 den monatlichen Höchstbetrag der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40,00 EUR auf 60,00 EUR monatlich beschlossen. Damit wurde auf die aktuell steigenden Ausgaben und den Verbrauch von z. B. Desinfektionsmitteln, Mundschutz und Handschuhen während der Corona-Pandemie reagiert. Der höhere Betrag gilt über den 30.09.2020 hinaus bis zum 31.12.2020.