UMLEITUNG
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 12.09.2024 17:03 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 12.09.2024 17:03 bereitgestellt.
Es existieren unterschiedliche Alternativen zum Pflegeheim, welche wir für Sie als neue Wohnformen an dieser Stelle zusammenfassen. Diese reichen von betreutem Wohnen über Wohngemeinschaften bzw. Alten-WGs bis hin zu Wohngruppen.
Beim betreuten Wohnen wird versucht, die Vorteile eines eigenen Haushaltes mit den Vorteilen eines Pflegeheimes zu verbinden. Allerdings gibt es dafür bislang noch keine Standards. Auch ist der Begriff nicht gesetzlich geschützt. Jeder Anbieter ist frei in seinen Leistungen. Fragen zum betreuten Wohnen beantworten Ihnen auch unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater in den Pflegestützpunkten.
Viele ältere Menschen sehen im gemeinschaftlichen Wohnen eine gute Lösung. Man kann selbständig leben, aber in Geselligkeit - und im Notfall ist jemand da. Viele Wohnformen sind denkbar, zum Beispiel das Mehr-Generationen-Haus.
Mieter in Wohngruppen leben in einer Gemeinschaft in barrierefrei umgestalteten Wohnungen, mitten im vertrauten Stadtteil. Die zu Pflegenden entscheiden selbst, mit wem die Wohnung geteilt wird und wer die Pflege übernimmt.
Zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen der Wohngruppe (mindestens drei pflegebedürftige Bewohner/innen leben in einer gemeinsamen Wohnung mit maximal 12 Plätzen) für eine gemeinschaftlich beauftragte Person zahlt die Pflegekasse an jeden pflegebedürftigen Bewohner (Pflegegrade 1 bis 5) monatlich eine Pauschale von 214,00 EUR. Die gemeinschaftlich beauftragte Person soll durch die Wohngruppe für allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten oder zur hauswirtschaftlichen Unterstützung eingesetzt werden. Zusätzliche individuelle Pflegeleistungen dürfen mit dem sogenannten Wohngruppenzuschlag nicht finanziert werden.
Der Gesetzgeber fördert die Neugründung von Pflegewohngruppen. Als Anreiz ist dafür ein einmaliger Betrag von bis zu 2.500,00 EUR pro pflegebedürftiger/m Bewohner/in in neu gegründeten Wohngruppen, jedoch maximal 10.000,00 EUR je Wohngruppe, für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der Wohnung vorgesehen.