UMLEITUNG

NR. 13 - WISSENSWERTES ZU MEDIKAMENTEN – DER BEIPACKZETTEL

Jedes Medikament, das in der Apotheke ausgehändigt oder das in einer Drogerie gekauft wird, enthält einen Beipackzettel. Auch wenn der Beipackzettel oft in sehr kleiner Schrift geschrieben, auf sehr dünnem Papier gedruckt und unzählige Male gefaltet ist, bietet dieser hilfreiche und wichtige Informationen!

Übrigens ist jeder Hersteller laut Arzneimittelgesetz verpflichtet, einen Beipackzettel bereitzustellen. Diese haben immer den gleichen Aufbau.

WAS STEHT IM BEIPACKZETTEL UND WIE IST ER AUFGEBAUT?

Als Erstes wird beschrieben, um was für ein Medikament es sich handelt und welche Krankheiten, Beschwerden und Symptome mit dem Medikament behandelt werden.

Als Zweites wird beschrieben, was vor der Einnahme des Medikaments zu beachten ist. Hier wird auf Situationen und Beschwerden hingewiesen, bei denen das Medikament nicht eingenommen werden darf, z. B. weil die Verkehrstüchtigkeit beeinflusst sein kann. Hier stehen auch mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sowie Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen, z. B. welche Getränke/Lebensmittel mit der Einnahme des Medikaments nicht verträglich sind. Auch auf Krankheitsbilder, die besondere Aufmerksamkeit verlangen und unbedingt mit einem Arzt besprochen werden sollten, wird hingewiesen.

Als Drittes wird die korrekte Anwendung des Medikaments beschrieben. Hier wird erklärt wann, wie oft, wie lange und in welcher Dosierung ein Medikament angewendet (eingenommen) werden muss. Darüber hinaus wird erklärt, wie mit einer vergessenen Einnahme oder einer doppelten Einnahme umzugehen ist.

Als Viertes werden mögliche Nebenwirkungen genannt, die auftreten können, aber nicht unbedingt auftreten müssen. Orientierung bietet die Häufigkeitsangabe: Sie reichen von "Sehr häufig" (bei 10% der Patienten oder häufiger) bis "Sehr selten" (bei weniger als 0,01% der Patienten). Hier steht auch der Punkt "Andere mögliche Nebenwirkungen". Nicht immer werden bei den Studien zur Zulassung des Medikaments wirklich alle Nebenwirkungen entdeckt; hier erfahren Sie, welche Nebenwirkungen möglicherweise in Einzelfällen auftreten können.

Als Fünftes wird beschrieben, wie das Medikament gelagert und aufbewahrt werden sollte. Eine korrekte Aufbewahrung ist unbedingt notwendig, um die Wirksamkeit des Medikaments zu gewährleisten. Medikamente sind immer unzugänglich für Kinder aufzubewahren.

Als Sechstes sind Informationen zum Inhalt der Packung und zum Hersteller zu finden. Das sind Angaben zu den kompletten Bestandteilen des Arzneimittels, wie es konkret aussieht und wie es verpackt ist. Ebenso findet man hier die Adressen vom Hersteller und der Firma, die das Mittel auf den Markt gebracht hat.

Nur Mut! Je öfter man sich mit dem Beipackzettel beschäftigt, desto eher wird die einheitliche Struktur sichtbar. Mit etwas Übung findet man sehr schnell die für sich selbst wichtigen Informationen.

Bei Fragen helfen Ärztin/Arzt oder Apothekerin/Apotheker weiter.

Erfahren Sie mehr zum Thema auf den PfiFf-Themenblättern Nr. 13a, 13b, 13c und 13 d.

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