HINWEIS ZUR UMLEITUNG

NR. 14A - GEWALT IN DER HÄUSLICHEN PFLEGE VERMEIDEN – WIE KANN GEWALT IN DER HÄUSLICHEN PFLEGE AUSSEHEN?

Eine Pflegesituation verändert oft vieles. Sie kann jede und jeden auch an die eigenen Grenzen bringen. Konflikte sind da normal. Sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende An- und Zugehörige können leicht in Stress- und Krisensituationen geraten. Auch Gewalt kann da ein Thema sein, in vielen Formen – körperlich oder verbal.

Die folgenden Inhalte sind aus der Veröffentlichung „Gewalt in der häuslichen Pflege vermeiden“ im Gesundheitsportal gesund.bund.de – ein Service des Bundesministeriums für Gesundheit entnommen.

„WIE KANN GEWALT IN DER HÄUSLICHEN PFLEGE AUSSEHEN?

Nicht jede Handlung, die zu Gewalt in der Pflege zählt, ist rechtlich verboten. Dennoch können diese Handlungen die körperliche und psychische Gesundheit langfristig schädigen.

Psychische Gewalt

Psychische Gewalt ist in der Pflege ein häufiges Problem.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Anschreien
  • psychischen Druck ausüben
  • respektloses und demütigendes Verhalten wie Beleidigungen und Herabsetzungen, ein Zimmer betreten ohne anzuklopfen, Blickkontakt vermeiden, jemanden wie ein Kind ansprechen oder behandeln, bloßstellen, über den Kopf hinweg sprechen sowie Bedürfnisse, Gefühle oder Schmerzen nicht ernst nehmen

Unangemessene Pflege

Eine gute Pflege hat zum Ziel, die pflegebedürftige Person so zu unterstützen, dass diese ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben führen kann – trotz aller Beeinträchtigungen. Gewalt kann auch durch Bevormundung und Vernachlässigung ausgeübt werden.

Dazu zählen beispielsweise:

  • jemanden zu „füttern“, damit es schneller geht
  • über den Alltag, Unternehmungen und Kontakte zu entscheiden
  • Informationen vorzuenthalten und ungefragt Briefe zu öffnen
  • über den Kopf der pflegebedürftigen Person hinweg medizinische und pflegerische Maßnahmen mit dem Arzt zu besprechen und zu bestimmen
  • gegen den Willen Pflegemaßnahmen durchführen: beispielsweise die pflegebedürftige Person zur Verwendung von Inkontinenz-Hosen zwingen, um sie nicht zur Toilette begleiten zu müssen
  • jemandem die Hilfe zu verweigern oder die Person lange auf Hilfe warten zu lassen, unter anderem in wichtigen Lebensbereichen, wie der Versorgung mit Essen und Trinken, sauberer Kleidung, angemessener Körperpflege sowie ausreichender Bewegung

Körperliche Gewalt

Zu körperlichen Übergriffen gehören nicht nur Schläge. Auch Festhalten, missbräuchliche Gabe von Medikamenten, Kneifen, an den Haaren ziehen, ein grober Umgang, mit zu heißem oder kaltem Wasser waschen oder ein unachtsamer Verbandswechsel zählen dazu.

Sexualisierte Gewalt

Pflegebedürftige können Opfer sexueller Übergriffe werden. Auch hochaltrige Menschen und Menschen mit starken geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen sind davon betroffen. Neben sexueller Nötigung und Vergewaltigung zählen beispielsweise auch erzwungene Nacktheit, unerwünschte oder erzwungene Berührungen, sexualisierte Andeutungen und Sprache dazu.

Finanzielle Ausbeutung

Die verletzliche Situation von pflegebedürftigen Menschen wird mitunter ausgenutzt, beispielsweise indem andere unberechtigt über ihr Eigentum bestimmen, sie zu Geldgeschenken überreden oder ihnen Wertsachen entwenden.

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Es kommt vor, dass Maßnahmen ergriffen werden, die die Bewegungsfreiheit von pflegebedürftigen Menschen einschränken. Dies geschieht teils in dem Glauben, sie so vor Stürzen und Unfällen schützen zu können, aber auch, wenn Pflegende mit der Pflege überfordert sind.

Solche Maßnahmen sind beispielsweise:

  • eine Person im Bett oder Rollstuhl anzuschnallen oder mithilfe von Bettgittern am Aufstehen zu hindern
  • Pflegebedürftige in einen Raum einzuschließen oder Kleidung und Hilfsmittel wie Brille, Prothese oder Gehstock wegzunehmen
  • ungewünschte oder nicht verordnete Medikamente zu geben, um die Person müde zu machen und damit den Bewegungsdrang zu reduzieren

Diese Handlungen werden als freiheitsentziehende Maßnahmen bezeichnet. Sie sind gefährlich und zudem verboten, wenn Betroffene oder ihre rechtlichen Betreuer nicht eingewilligt haben.

Auch pflegende Angehörige und professionell Pflegende können Gewalt durch Pflegebedürftige erfahren, beispielsweise durch Beschimpfungen und Beleidigungen, Kneifen und Schläge, sexuelle Belästigung. In manchen Fällen lassen sich die Übergriffe durch das Krankheitsbild des pflegebedürftigen Menschen erklären.“[1]

[1] Quelle: gesund.bund.de, Bundesministeriums für Gesundheit, https://gesund.bund.de/gewalt-pflege (11.01.2024)

WO KANN ICH MICH BERATEN LASSEN?

Wir kennen die Herausforderungen, zu pflegen oder gepflegt zu werden. Wir kennen aber auch die vielen guten Wege, diese Herausforderungen zu bewältigen und Krisen zu überwinden. Wir unterstützen Sie individuell, kostenlos und auf Wunsch natürlich anonym!

In Berlin „Pflege in Not“ – Beratung bei Konflikt und Gewalt in der Pflege

Telefon: 030 – 69 59 89 89

In Brandenburg „Pflege in Not Brandenburg“ - Beratung und Unterstützung in schwierigen Pflegesituationen

Telefon: 0800 – 265 55 66

Darüber hinaus stehen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Pflegestützpunkte zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr zum Thema auf den PfiFf-Themenblättern Nr. 14, 14b und 14c.

Dokumente