HINWEIS ZUR UMLEITUNG

PATIENTEN­VERFÜ­GUNG

WAS IST EINE PATIENTENVERFÜGUNG?

Karikatur eines Pflegers, der auf Büchern sitzt und ein Buch über PfiFf liest
Karikatur eines Pflegers, der auf Büchern sitzt und ein Buch über PfiFf liest, Foto: Bastian Klamke

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Entscheidungsfähigkeit.

Mit einer Patientenverfügung wird festgeschrieben, welche medizinischen Maßnahmen man sich bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen wünscht oder ablehnt. So kann ein Patient beispielsweise erklären, dass er auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten will, wenn eine schwere, irreversible Hirnschädigung vorliegt.

PATIENTENWILLE

Der Patientenwille muss dabei exakt formuliert werden.

Kann ein Patient nicht mehr für sich selbst entscheiden, kommt es auf seinen mutmaßlichen Willen zum Zeitpunkt der Behandlung an. Patientenverfügungen können in diesem Fall für den behandelnden Arzt hilfreich sein, um den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ergründen. Volljährige und einwilligungsfähige Personen können in einer schriftlichen Verfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, falls sie im Krankheitsfall ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können.

ANWENDUNG

Betreuer oder Bevollmächtigte müssen zusammen mit den Ärzten dafür sorgen, dass die Verfügung so angewandt wird, wie vom Verfasser vorgesehen und gewünscht. Voraussetzung ist aber, dass die Erklärung auch die tatsächliche Behandlungssituation erfasst. Dazu müssen Patientenverfügungen möglichst konkret formuliert werden.

Sind sich Arzt und Betreuer beziehungsweise der Bevollmächtigte über den Patientenwillen nicht einig, bedarf es einer Anrufung des Betreuungsgerichts.

VERBINDLICHKEIT UND GESETZLICHE REGELUNGEN

Die Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt rechtlich verbindlich. Bei der schriftlichen Erklärung seines Willens muss der Patient jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit seine Verfügung in einer medizinischen Notsituation auch tatsächlich umgesetzt wird.

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine Patientenverfügung in schriftlicher Form verfasst und durch eigenhändige Unterschrift mit Ort und Datum unterzeichnet werden muss. Für die Patientenverfügung ist es empfehlenswert, sich ärztlich beraten zu lassen, auch wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Vordruckformulare, in denen nur angekreuzt werden muss, sind nicht zu empfehlen. In diesem Fall kommt der individuelle Patientenwunsch zu wenig zum Ausdruck. Je konkreter die Verfügung verfasst ist, desto größer ist die Chance, dass sie in der tatsächlichen Behandlungssituation hilfreich ist.

Ort, Datum und Unterschrift der Patientenverfügung sollten mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden, um damit zu dokumentieren, dass sie noch dem aktuellen Willen entspricht.

AUFBEWAHRUNG

Der Patient kann die Verfügung bei seinen persönlichen Unterlagen oder bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Es empfiehlt sich, eine Kopie der schriftlichen Erklärung den Ausweispapieren beizufügen. Im Notfall muss den behandelnden Ärzten das Originaldokument möglichst schnell vorliegen.

WEITERE INFORMATIONEN

Es gibt eine Vielzahl von Fomularen zum Thema Patientenverfügung, z. B. beim Bundesjustizministerium. Lassen Sie sich zum Inhalt ihrer Patientenverfügung ggf. bei ihrem Hausarzt oder bei einem Pflegestützpunkt beraten.