KRANKENHAUSAUFENTHALT
Eine Krankenhauseinweisung erfolgt akut, als Notfall oder geplant, mit Einweisungsschein. Die Art der stationären Aufnahme ist abhängig von der Dringlichkeit der Behandlungsbedürftigkeit. Im akuten Fall werden Sie wenig Zeit haben, die eventuell notwendigen Papiere zusammenzusuchen. Hier können auch ggf. später noch Informationen/Unterlagen nachgereicht werden. Für den Akutfall empfiehlt es sich, eine Notfalltasche (Hygieneartikel, Nachtwäsche o. ä.) griffbereit zu haben.
WELCHES KRANKENHAUS?
Geeignete Krankenhäuser für bestimmte Behandlungen oder Diagnosen können Sie unter dem nachstehenden Link suchen. Wählen Sie einfach ein medizinisches Thema oder nutzen Sie die Stichwortsuche. Außerdem finden Sie hier Qualitätsberichte einzelner Krankenhäuser.
Zum Krankenhausnavigator
DOKUMENTE UND UNTERLAGEN, DIE SIE INS KRANKENHAUS MITBRINGEN MÜSSEN/SOLLTEN:
- Personalausweis oder Reisepass
- Krankenversicherungskarte oder Klinik-Card bei Privatversicherung
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Hausarztes
- Krankenhauseinweisung des behandelnden Arztes (bei geplantem stationären Aufenthalt) und wichtige Unterlagen über die bisherige Behandlung (z. B. Röntgenbilder, Röntgenpass, Laborbefunde)
- Überweisungsschein aus dem aktuellem Quartal (bei ambulantem Aufenthalt)
- ggf. Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse
- ggf. Kostenübernahme vom Sozialamt
- Name und Telefonnummer eines Angehörigen, der benachrichtigt werden soll
- Liste der Medikamente, die derzeit eingenommen werden (auch pflanzliche Präparate) mit Dosierung
- Marcumar-Pass bei Patienten, die ein Blutverdünnungsmittel einnehmen.
- Impfpass
- bei Allergikern: Allergiepass oder Angaben zu bekannten Allergien auf Stoffe oder Medikamente
- bei Diabetikern: Diabetikerausweis
- bei Patienten, die einen Herzschrittmacher tragen: Herzschrittmacher-Ausweis
- bei früheren Krankenhausbehandlungen: relevante Krankenhausberichte, OP-Pass oder Angaben über bereits im Krankenhaus durchgeführte Behandlungen (Behandlungsjahr)
- bei Patienten in Pflege: Kontaktdaten des ambulanten Pflegedienstes oder der stationären Pflegeeinrichtung
- bei Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht: Name und Telefonnummer der in der Vollmacht benannten Person
- ggf. Patientenverfügung: Diese muss auf der freien Entscheidung des Patienten beruhen und sollte schriftlich vorliegen.
- bei Patienten, die in eine Organspende eingewilligt haben: Organspende-Ausweis
PERSÖNLICHE DINGE, DIE SIE MITBRINGEN SOLLTEN
- Artikel für die Körperpflege und persönliche Hygiene
- ausreichend Kleidung (Unterwäsche, Strümpfe und Socken, Schlaf-, Haus- oder Trainingsanzug, Morgenmantel, Wolljacke, Haus- oder Turnschuhe, Kleidung für den Heimweg nach der Entlassung)
- persönliche Hilfsmittel, wie Brille, Hörgerät, Gehhilfe usw.
- persönliche Dinge, die den Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten (Lektüre, Musik, Fotos usw.)
NICHT INS KRANKENHAUS MITNEHMEN SOLLTEN SIE
- Wertsachen, wie Schmuck, Kreditkarten, größere Bargeldbeträge
- Werden Sie unerwartet ins Krankenhaus eingeliefert, fragen Sie die Stationsleitung, wie persönliche Gegenstände (Schlüssel, Geldbörse usw.) sicher aufbewahrt werden können.
- Zigaretten und Alkohol (im Krankenhaus nicht gestattet)
- Erkundigen Sie sich, ob die Nutzung von Handys im Krankenhaus gestattet ist.
ANGELEGENHEITEN, DIE SIE FÜR DIE ZEIT IHRES KRANKENHAUSAUFENTHALTS REGELN SOLLTEN
- Informieren Sie alle Personen über Ihre Abwesenheit, die dies wissen sollten, zum Beispiel Verwandte, Freunde, Nachbarn, Arbeitgeber oder den Pflegedienst.
- Im Falle einer unerwarteten Einlieferung ins Krankenhaus nennen Sie dem Pflegepersonal, soweit möglich, unverzüglich eine nahestehende Person, die benachrichtigt werden soll. Diese sollte notwendige Unterlagen und persönliche Dinge ins Krankenhaus mitbringen und Ihre Wertsachen mit nach Hause nehmen.
- Überlegen Sie, ob es angebracht ist, einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht zu übertragen.
- Beauftragen Sie jemanden, der sich während Ihrer Abwesenheit ggf. um Ihre Wohnung oder Ihr Haus, um Haustiere, Pflanzen, Briefkasten, Abonnements usw. kümmert.
- Überprüfen Sie, ob Sie wichtige Termine ggf. verschieben oder absagen müssen.
DIE AUFNAHME IM KRANKENHAUS
Melden Sie sich zu Beginn Ihres Krankenhausaufenthalts bei der Patientenaufnahme. Das Verwaltungspersonal wird Sie bei den Anmeldeformalitäten unterstützen. Halten Sie die medizinischen Dokumente und Unterlagen für die Aufnahme bereit.
Die folgenden Punkte sollten Sie mit dem Krankenhaus/Pflegepersonal am Aufnahmetag klären.
- Ernährung: Informieren Sie das Personal, falls Sie besondere Ernährungsgewohnheiten (z. B. vegetarisch oder kein Schweinefleisch) oder Lebensmittelunverträglichkeiten haben, die berücksichtigt werden müssen.
- Gewohnheiten: Informieren Sie das Pflegepersonal über (besondere) alltägliche Gewohnheiten (z. B. Schlafrituale). Besprechen Sie mit dem Personal, wie diese im Krankenhausalltag berücksichtigt werden können.
- Ausstattung: Wenn Sie besonderen Wert auf Ihre Intimsphäre legen, fragen Sie nach, ob es separate Bäder und/oder Sichtschutzwände gibt.
- seelsorgerische Betreuung: In vielen Krankenhäusern besuchen Krankenhauspfarrer oder Krankenhausseelsorger Patienten. Bei Bedarf erkundigen Sie sich, ob dies möglich ist.
- andere Besonderheiten, die Ihnen wichtig scheinen
DIE AUFKLÄRUNGSGESPRÄCHE IM KRANKENHAUS
Jeder Krankenhauspatient hat das Recht auf ein Aufklärungsgespräch mit dem behandelnden Arzt, in dem wichtige Dinge im Vorfeld der Behandlung besprochen werden. In der Regel finden mindestens einmal täglich ärztliche Visiten statt. Hier verschafft sich der Arzt einen Überblick über den bisherigen Behandlungsverlauf und bespricht mit dem Patienten den weiteren Therapieplan. Die meisten Einrichtungen bieten zusätzlich regelmäßige Arztsprechzeiten für Patienten und Angehörige an.
DIE WEITERBEHANDLUNG NACH ENTLASSUNG AUS DEM KRANKENHAUS
Zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus muss die Nachsorge und weitere Behandlung
sichergestellt sein, zum Beispiel für den Fall, dass Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung, eine Anschlussheilbehandlung oder eine Rehabilitationsmaßnahme benötigen. Jedes Krankenhaus verfügt über einen Sozialdienst, der für die Regelung dieser Fragen verantwortlich ist. Auch der Transport nach Hause oder in eine Rehabilitationseinrichtung wird vom Sozialdienst organisiert, sofern dies erforderlich ist. Auch die Hilfsmittelversorgung nach ärztlicher Verordnung wird in vielen Krankenhäusern über den Sozialdienst organisiert (z. B. Verordnung von Rollatoren, Toilettenstühlen o. ä.).
BESCHWERDERECHT
Erkundigen Sie sich bei Bedarf nach den Beschwerdemöglichkeiten Ihres Krankenhauses.
DAS ENTLASSUNGSGESPRÄCH
Am Ende des Krankenhausaufenthalts steht das Entlassungsgespräch. Sie erhalten Ihren Entlassungsbrief. Dieser Entlassungsbrief ist sehr wichtig für die Ärzte und Therapeuten, die die Nachsorge übernehmen. Entweder leiten Sie den Arztbrief an den Hausarzt weiter oder das Krankenhaus sendet diesen per Post.
Hinweis: Sie können Ihren Arzt im Krankenhaus bitten, Ihnen die Inhalte des Arztbriefes allgemeinverständlich zu erklären. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Sie und/oder Ihre Angehörigen alle notwendigen Informationen erhalten.
Folgende Fragen können Sie beim Entlassungsgespräch stellen:
- Wie ist die Anschlussversorgung geregelt?
- Welche Ärzte oder Therapeuten sollten Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt für die weitere Behandlung aufsuchen?
- Wann steht die nächste ärztliche Kontrolle an?
- Sind alle erforderlichen Pässe (zum Beispiel OP-Pass) ausgestellt und aktualisiert worden?
- Hat das Krankenhaus alle notwendigen Informationen für die weitere Behandlung an den entsprechenden Arzt, zum Beispiel an Ihren Hausarzt, weitergeleitet?
- Sollen Sie aktuelle Röntgen- oder Computertomografie-Aufnahmen zum weiterbehandelnden Arzt mitnehmen?
- Welche Medikamente müssen Sie in welcher Dosis und zu welchen Zeiten einnehmen?
- Wer stellt das erste Rezept für die notwendigen Medikamente aus?
- Bekommen Sie bei Ihrer Entlassung alle nötigen Medikamente mit nach Hause? Wie lange reichen diese aus (z. B. über das Wochenende)?
- Brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung)? An wen wenden Sie sich in diesem Fall?
- Worauf sollten Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt bei Ihrem Gesundheitszustand im Alltag besonders achten?
- Wo erhalten Sie Unterstützung bei der Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Pflegebett)?
- Ist der Arztbrief so formuliert, dass auch Pflegepersonen alle Informationen erhalten, die sie für die Pflege benötigen?
Weiterführende Links