PFLEGEN ZU HAUSE
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 17.10.2024 2:58 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 17.10.2024 2:58 bereitgestellt.
Jeder Mensch begegnet im Laufe seines Lebens dem Thema Sterben und Tod, Trauer und Abschied, denn Leben und Sterben sind untrennbar miteinander verbunden. Dennoch ist es immer eine Ausnahmesituation. Es braucht Mut über das Lebensende nachzudenken, mit der Familie, Freunden und Angehörigen ins Gespräch kommen und Vorsorge zu treffen.
Vorsorge ist sowohl wichtig für die eigene Person als auch für die An- und Zugehörigen, damit diese wissen, welche Wünsche und Vorstellungen sie berücksichtigen und umsetzten sollen.
Vorsorge bedeutet, dass eine Person des Vertrauens bestimmt wird, die als Bevollmächtigte die eigenen Belange regelt, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.
Die bevollmächtigte Person braucht unter Umständen eine gewisse Standfestigkeit, um diese Wünsche des Vollmachtgebers durchzusetzen, auch wenn dies nicht immer leicht ist.
Es bleibt ein emotionales Thema.
Vorsorge zu treffen ist ein Akt der Selbstbestimmung, bei dem ein Mensch die Verantwortung für die Gestaltung am Lebensende übernimmt. Darüber hinaus kann sie Orientierung für die An- und Zugehörigen geben und entlastend sein
In einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens bestimmt, die später als bevollmächtigte Person die eigenen Belange regelt und als gesetzlicher Vertreter fungiert. Wann ist später? Wenn aufgrund von Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich geregelt werden können, also im Falle der Geschäftsunfähigkeit.
Wir empfehlen den Vordruck Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Denken Sie daran, die Vorsorgevollmacht mit Ort, Datum und Unterschrift rechtsgültig zu machen.
Es wird empfohlen, die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren.
Die Patientenverfügung ist eine zentrale Säule der eigenen Vorsorge. Sie basiert auf dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Sie gibt Auskunft über eigene Werte und Wünsche in medizinischer, pflegerischer und rechtlicher Hinsicht.
Die Patientenverfügung wird herangezogen, wenn aufgrund schwerer Krankheit (z. B. Koma, Demenz) eine Einwilligungsfähigkeit nicht mehr vorliegt und sich zu medizinischen Behandlungen nicht mehr selbst geäußert werden kann.
Wir empfehlen die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zu nutzen. Denken Sie daran, die Patientenverfügung mit Ort, Datum und Unterschrift rechtsgültig zu machen.
Es wird empfohlen, die Patientenverfügung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren.
Die Notfallmappe ist eine Sammlung wichtiger persönlicher Angelegenheiten und Daten. Es können alle relevanten Informationen (z. B. Vorsorge, Finanzen, Versicherungen, Digitaler Nachlass) eingetragen werden. Sie hilft An- und Zugehörigen, für eine Notfallsituation vorbereitet zu sein.
Durch die Notfallmappe wird es möglich, wichtige Informationen schnell zu finden. Denn im Notfall fehlen häufig Zeit und die Ruhe für das Suchen.
Wir empfehlen eine Notfallmappe auszudrucken, sie auszufüllen und an einem sicheren Ort zu verwahren.
Jede Person hat individuelle Werte, Wünsche und Vorstellungen wie sie gepflegt und versorgt werden möchte. Damit pflegende An- und Zugehörige und beruflich Pflegende diese Wünsche, Vorlieben aber auch Abneigungen kennen, ist es ratsam, diese zu kommunizieren und auch schriftlich festzuhalten.
Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen, die Auskunft zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben, z. B Betreuungsstellen oder Betreuungsvereine. Dies sind kommunale Institutionen in fast jeder Stadt oder Kommune. In manchen Bundesländern heißen diese mitunter auch anders. Die Adressen finden Sie auf den Internetseiten des Landes oder der jeweiligen Kommune.
Zudem gibt es die Pflegestützpunkte sowie in manchen Bundesländern Pflege- oder Seniorenberatungsstellen.