HINWEIS ZUR UMLEITUNG

STERBEN UND TOD

Weiße Gardine am Fenster wird von Hand verschoben
Weiße Gardine am Fenster wird von Hand verschoben, Foto: iStockphoto LP

Die meisten Angehörigen haben während der Pflegephase den schreckhaften Moment schon erlebt, dass sie glaubten, der zu pflegende Kranke sei verstorben. Sei es, dass die Atemgeräusche ausgeblieben waren oder die Lage oder das Aussehen des Kranken während des Schlafens dies vermuten ließen. Daher sollen im Folgenden einige wichtige Begriffe und Einrichtungen erläutert werden, die die Pflegenden und den Sterbenden in der Sterbephase unterstützen können.

Angst und Sorge vor dem nahen Tod sind neben der intensiven Pflege stets im Hinterkopf, werden aber meist verdrängt. Erst wenn man die eigenen Ängste kennt, kann man ihnen begegnen und ist handlungsfähig, um das zu tun, was erforderlich ist. Aus diesem Grund ist es ratsam und sinnvoll, sich an dieses schmerzliche Thema schon frühzeitig heranzutasten und sich seiner Gedanken, Gefühle und Ängste, Erfahrungen und Hoffnungen klar zu werden.

WELCHE VORKEHRUNGEN SIND ZU TREFFEN?

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Angehörigen über die Erkrankung und die Art der Behandlung, die der Betroffene wünscht. Ratsam ist es, dies zu tun, solange der Betroffene klar und ansprechbar ist und seine Wünsche und Vorstellungen noch äußern kann. Der gemeinsame Austausch stellt eine Klarheit her und ist somit eine ungeheure Entlastung, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen, die über Leben oder Tod entscheiden können.

Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung finden Sie beim Bundesministeriums für Justiz.

Absprache mit dem Hausarzt

Wenn sich der pflegebedürftige Kranke entscheidet, zu Hause versterben zu wollen, besprechen Sie mit dem Hausarzt, ob Sie ihn im Falle des Todes jederzeit (auch nachts und am Wochenende) benachrichtigen können, damit er kommt und den Totenschein ausstellt. Wird diese Vereinbarung nicht getroffen und Sie müssen den Notarzt kommen lassen, so hat dieser üblicherweise die Polizei zu informieren. Damit kämen viel Unruhe und Unsicherheiten auf Sie zu, die sich durch die Absprache mit dem Hausarzt vermeiden ließen.

Engel
Engel, Foto: Bärbel Theis

Hospiz oder Hospizdienst

Alternativ zum Sterben zu Haus steht die Inanspruchnahme eines ambulanten Hospizdienstes und/oder eines ambulanten Palliativdienstes oder der Umzug in ein stationäres Hospiz.

Ziel eines Hospizes und palliativer Versorgung ist es, ein humanes, angstfreies und schmerzfreies Sterben zu ermöglichen. Dies kann durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Arzt, Pflegepersonal, Seelsorge, Psychologen, Ärzte, ehrenamtlichen Mitarbeitern, Angehörigen, Freunden, Nachbarn, Mitgliedern von Kirchengemeinden u. a. gelingen.

Aufgaben

  • Sterbebegleitung
  • Unterstützung für den Sterbenden und seine Familie
  • Verbesserung der Lebensqualität
  • Vorbeugung und Linderung von Leiden
  • Behandlung von Schmerzen und anderer Probleme physischer, psychosozialer und spiritueller Natur

Die Planung der Beerdigung/Beisetzung

Wenn es gewünscht wird, kann es hilfreich sein, im Vorfeld zu besprechen, wo und wie der Kranke begraben werden und welchen Bestatter er wählen möchte. Weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie in den unten aufgeführten Links.

Weiterführende Links