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Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 28.11.2023 10:39 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 28.11.2023 10:39 bereitgestellt.
„Essen hält Leib und Seele zusammen“ - aber was passiert, wenn das Essen nicht mehr schmeckt. Dann kommt es unweigerlich dazu, dass man Gewicht verliert und ggf. mangelernährt ist.
Für den Begriff Mangelernährung gibt es verschiedene Definitionen. Eine schlüssige Erläuterung findet sich in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin, hier heißt es „... ein anhaltendes Defizit an Energie und/oder Nährstoffen im Sinne einer negativen Bilanz zwischen Aufnahme und Bedarf mit Konsequenzen und Einbußen für Ernährungszustand, physiologische Funktionen und Gesundheitszustand“.
Ein Erwachsener gilt als untergewichtig, wenn er einen Body-Mass-Index (BMI) von unter 18,5 hat. Ein Wert zwischen 18 – 25 gilt als Normalgewicht. Da sich das Geschmacks- und Geruchsempfinden und der Appetit im Alter ändern, ist die Gefahr einer Mangelerernährung auch höher.
Zu erkennen ist eine Mangelernährung meist erst, wenn bereits deutlich Gewicht verloren wurde, durch Gewichtskontrollen oder beispielsweise "hängende" Kleidung (zu große Kleidungsstücke). Auffälliges Essverhalten, wie Ablehnen von Mahlzeiten, einseitige Ernährung oder Hautveränderungen können auf eine Mangelernährung hinweisen.
In erster Linie geht es darum, einer weiteren Gewichtsreduktion vorzubeugen oder sogar eine Gewichtszunahme zu erreichen. Die individuell erforderlichen Maßnahmen richten sich nach den jeweiligen Ursachen. Auch hier soll der Betroffene so selbstständig wie möglich sein. Seine Wünsche und Vorlieben haben Priorität und bestimmen die Zeit, die Menge und die Dauer der Mahlzeiten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ernährungsberatern der Krankenkassen.