UMLEITUNG
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 12.09.2024 17:50 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 12.09.2024 17:50 bereitgestellt.
In der Regel sollten die Haare einmal wöchentlich gewaschen werden. Bei vollständiger Bettlägerigkeit des Pflegebedürftigen kann ein transportables Haarwaschbecken vom Hausarzt verordnet oder von einem Pflegedienst ausgeliehen werden. Kurze Haare erleichtern die Pflege.
In der Regel sollten die Haare einmal wöchentlich gewaschen werden. Bei vollständiger Bettlägerigkeit des Pflegebedürftigen kann ein transportables Haarwaschbecken vom Hausarzt verordnet oder von einem Pflegedienst ausgeliehen werden. Kurze Haare erleichtern die Pflege.