HINWEIS ZUR UMLEITUNG

HAAR­PFLEGE

In der Regel sollten die Haare einmal wöchentlich gewaschen werden. Bei vollständiger Bettlägerigkeit des Pflegebedürftigen kann ein transportables Haarwaschbecken vom Hausarzt verordnet oder von einem Pflegedienst ausgeliehen werden. Kurze Haare erleichtern die Pflege.

In der Regel sollten die Haare einmal wöchentlich gewaschen werden. Bei vollständiger Bettlägerigkeit des Pflegebedürftigen kann ein transportables Haarwaschbecken vom Hausarzt verordnet oder von einem Pflegedienst ausgeliehen werden. Kurze Haare erleichtern die Pflege.