HINWEIS ZUR UMLEITUNG

UNTER­STÜTZUNGS­ANGEBOTE

Die Pflege eines Angehörigen ist sowohl seelisch als auch körperlich eine anspruchsvolle Aufgabe. Es ist für alle Beteiligten einfacher, wenn sich die vielen Aufgaben auf mehrere Schultern verteilen. Neben der Familie spielen dabei auch Nachbarn, Freunde, Ehrenamtler und professionelle Dienstleister eine wichtige Rolle. Um die passenden Entlastungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.

AM­BULANTE PFLEGE

PFLEGEN ZU HAUSE

Die meisten Pflegebedürftigen haben den Wunsch, so lange wie möglich in ihren "eigenen vier Wänden" zu verbleiben und mit Hilfe der Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt zu werden. Die Pflegekassen unterstützen dieses Ziel finanziell. Näheres finden Sie unter der Rubrik "Leistungen der Pflegeversicherung". Welche Leistungen ein ambulanter Pflegedienst erbringt, soll im Folgenden vorgestellt werden. 

WAS IST EIN AMBULANTER PFLEGEDIENST UND WELCHE LEISTUNGEN ERBRINGT ER?

Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Zusammenschluss von Kranken- und Altenpflegern, der ambulante, also häusliche Pflege anbietet. Solche Pflegedienste gibt es in gemeinnütziger oder kommunaler Trägerschaft und als private Hauspflegedienste. Die Pflegedienste unterscheiden sich in ihnen angebotenen Leistungen. Es ist sinnvoll, sich vorher zu erkundigen, ob der Pflegedienst zum Beispiel Haushaltshilfen vermittelt, ob die Betreuung Ihres Angehörigen kontinuierlich von einer Pflegekraft übernommen wird, ob Nachtdienste, sozialarbeiterische oder psychiatrische Aufgaben übernommen werden und was dies kostet. 

Leistungen eines Pflegedienstes sind insbesondere körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung und behandlungspflegerische Leistungen.

KÖRPERBEZOGENE PFLEGEMASSNAHMEN

Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen beziehen sich auf die Bereiche der Mobilität und der sogenannten Selbstversorgung. Beispiele für körperbezogene Pflegemaßnahmen sind:

  • das Waschen, Duschen, Baden
  • die Mund-/Zahnpflege
  • das Kämmen
  • das Rasieren
  • die Darm-/Blasenentleerung
  • die Hilfe beim Essen
  • das An-/Auskleiden
  • das Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.

PFLEGERISCHE BETREUUNGSMASSNAHMEN

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen zum Beispiel Unterstützungsleistungen bei der Orientierung, bei der Tagesstruktur, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Konkret fallen darunter verschiedene Hilfen bei der Alltagsgestaltung, zum Beispiel Spazierengehen, Gesellschaftsspiele spielen, Vorlesen, Ermöglichen des Besuchs von Verwandten und Bekannten, Begleitung zum Friedhof oder zu Gottediensten. Das ist insbesondere für demenziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen eine große Erleichterung.

HILFE BEI DER HAUSHALTSFÜHRUNG

Die Hilfe bei der Haushaltsführung umfasst

  • das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs
  • das Kochen
  • das Reinigen und Aufräumen der Wohnung
  • das Spülen
  • das Wäschewaschen
  • das Beheizen
  • die Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten.

BEHANDLUNGSPFLEGE

Behandlungspflege sind medizinisch notwendige Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden müssen, wenn keine Person im Haushalt diese übernehmen kann.  Dazu gehören:

  • Medikamente stellen und reichen
  • Einträufeln von Augentropfen
  • Injektionen
  • Verbandswechsel 
  • An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe bzw. Anlegen von Kompressionsverbänden
  • u. a.

24-STUNDEN-ERREICHBARKEIT

Ambulante Pflegedienste müssen für ihre Patienten rund um die Uhr erreichbar sein.

URLAUBS- UND VER­HIN­DERUNGS­PFLEGE

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit vorrübergehend nicht in der Lage, die Pflege zu übernehmen, so zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege für einen maximalen Zeitraum von 6 Wochen bis zu einem Betrag von 1.612,00 EUR jährlich. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden. Näheres finden Sie unter Urlaubs- und Verhinderungspflege in der Rubrik  Leistungen der Pflegeversicherung.

EHREN­AMTLICHE BESUCHS­DIENSTE

Immer mehr Menschen engagieren sich ehrenamtlich und besuchen hilfsbedürftige, ältere Menschen in ihrer Häuslichkeit, um ihnen vorzulesen, mit ihnen zu spielen, sich mit ihnen zu unterhalten, sie zum Arzt zu begleiten oder mit ihnen spazieren zu gehen. Vermittelt werden diese ehrenamtlichen Besuchsdienste von Kirchengemeinden, freien Trägern, Pflegediensten.

BESUCHSDIENSTE IN BERLIN

In Berlin vermitteln diese Besuchsdienste auch die Pflegestützpunkte und die Kontaktstellen PflegeEngagement, die es in jedem Berliner Bezirk gibt. Diese geben Ihnen auch Informationen zu Selbsthilfegruppen bzw. Gesprächsgruppen, falls Sie an einer dieser Gruppen teilnehmen oder selber eine Gruppe gründen möchten.

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PFLEGE­STÜTZ­PUNKTE

Wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, haben Sie gerade zu Beginn viele Fragen. Sie haben aber seit 2009 auch einen rechtlichen Anspruch auf kompetente und professionelle Beratung. Diese erhalten Sie unter anderem in den Pflegestützpunkten, die bundesweit eingerichtet werden.

AUFGABEN UND ZIELE DER PFLEGESTÜTZPUNKTE

Beratung für Pflegebedürftige
Beratung für Pflegebedürftige, Foto: AOK

Die Pflegestützpunkte bieten eine wohnortnahe, neutrale und individuelle Beratung für Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Personen und deren Angehörige. Die Pflegeberater in den Pflegestützpunkten unterstützen Ratsuchende, damit die zu pflegenden Menschen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung leben und dort auch betreut werden können. Es werden dabei Fragen zur Hilfsmittelversorgung, zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), zu Pflegestufen genauso wie Fragen zur Sozialhilfe oder zu Selbsthilfegruppen geklärt und beantwortet. Ist ein Leben in der häuslichen Umgebung nicht mehr machbar, berät man Sie bei der Suche nach einem Pflegeheim. Das Beratungsangebot richtet sich an Ratsuchende jeden Alters.

ZENTRALE AUFGABEN DER PFLEGESTÜTZPUNKTE

  • allgemeine Information und Auskunft rund um das Thema Pflege
  • individuelle Beratung (inklusive Hausbesuch) rund um das Thema Pflege
  • Erstellung von individuellen Versorgungsplänen
  • langfristige Fallbegleitung und Fallsteuerung (Case Management)
  • Vernetzung von pflegerelevanten Versorgungsangeboten
  • Einleitung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
  • Organisation von Pflege
  • Unterstützung bei der Suche nach externen Hilfen
  • Anpassung der Versorgung, wenn sich die Bedarfslage geändert hat

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STATIONÄRE PFLEGE

Ist eine Pflege zu Hause ganz oder teilweise nicht mehr möglich, kann die Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen mit Leistungen der teilstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und der vollstationären Pflege finanziell unterstützen. Nähres dazu finden Sie in der Rubrik "Leistungen der Pflegeversicherung".

TEILSTATIONÄRE PFLEGE (TAGES- ODER NACHTPFLEGE)

Soll ein Angehöriger nur stundenweise kompetent betreut werden, so kann man die teilstationäre Pflege in Anspruch nehmen. Darunter versteht man die zeitweise Betreuung in einer Einrichtung. Teilstationäre Pflege kann als Tages- oder Nachtpflege konzipiert sein. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden. Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags zurück nach Hause gebracht. Besonders hilfreich ist die Tagespflege auch für die Angehörigen eines an Demenz erkrankten Menschen, um sich von der anstrengenden Betreuung zu erholen und wieder zu Kräften zu kommen.

KURZZEITPFLEGE

Die Unterbringung in einer Einrichtung der Kurzzeitpflege stellt ebenfalls eine vollstationäre Versorung dar, ist allerdings nur für einen vorübergehenden Zeitraum von einigen Wochen gedacht. Sie kann von den Pflegebedürftigen genutzt werden, wenn vorrübergehend die Versorung in der Häuslichkeit nicht möglich ist. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung bis zu einem bestimmten Höchstsatz.

VOLLSTATIONÄRE PFLEGE

Lebt ein Pflegebedürftiger alleine oder hat er keine Angehörigen, ist bei fortschreitender Erkrankung eine Versorung in einem Pflegeheim angezeigt, wenn sich der Mensch nicht mehr alleine versorgen kann. Häufig wird auch der Umzug in ein Heim notwendig, wenn die Erkrankung zu schwer und die pflegerische Belastung für die Anghörigen zu hoch ist. Dann stellt die 24-Stunden-Versorung durch qualifiziertes Pflegepersonal in einem Pflege(wohn)heim für die Angehörigen eine große Entlastung dar und der Pflegebedürftige ist versorgt. Regelmäßige Besuche im Pflegeheim wiederum, besonders zu den Mahlzeiten, entlastet die Pflegekräfte vor Ort und schafft eine vertraute Atmosphäre für den Pflegebedürftigen, in der es besser schmeckt und auch das Trinken etwas leichter fällt.

Pflegeheime sind unterschiedlich organisiert; einige haben einen Hausgemeinschaftscharakter, andere nicht. Fast immer sind Haustiere, wie Katzen, Hunde oder Vögel, die "Mitbewohner".

Näheres zu der Wahl eines Pflegeheimes, den Qualitätsstandards, zu deren Finanzierung u. a. besprechen Sie bitte in Ihrem Pflegestützpunkt, bei Ihrer Pflegekasse oder informieren Sie sich in den Broschüren des Bundesgesundheitsministeriums (s. Literaturliste).

PFLEGE IN NOT

Pflegebedürftige, Angehörige, in der Pflege Beschäftigte, Nachbarn oder Pflegeeinrichtungen erhalten qualifizierte Beratung, Informationen und Hilfsangebote, wenn zum Beispiel Überforderungen in der Pflege zu Aggressionen und Gewalt führen oder wenn es in der Pflege zu Konflikten kommt.

Das Beratungstelefon in Berlin, Telefonnummer 030 69598989, ist montags, mittwochs und freitags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr; dienstags von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 16:00 Uhr bis 18:00Uhr erreichbar.

(Anrufbeantworter rund um die Uhr)

Das Beratungstelefon in Brandenburg, Telefonnummer 0800 265 55 66*, ist

  • montags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

(Anrufbeantworter rund um die Uhr) erreichbar.

* kostenfrei

Alle pflegenden Angehörigen, die gesetzlich krankenversichert sind, finden hier persönliche Unterstützung und psychologische Begleitung bei seelischer Belastung durch den Pflegealltag - anonym, kostenfrei und datensicher.

Auch das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet zum Thema "Konflikte bis hin zu Gewalt kommen überall vor – auch in der Pflege" fundiertes Wissen und Tipps zur Gewaltprävention im Internet an.

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JUNGE PFLEGENDE

"Wenn ich aus der Schule komme, muss ich mich zuerst um meine kranke Schwester kümmern. Ich muss sie zur Toilette begleiten und ihr beim Essen helfen. Meine Eltern arbeiten bis zum Abend.

Meine Schulfreundinnen verabreden sich nach der Schule und ich traue mich nicht, ihnen zu sagen, warum ich nach der Schule immer gleich nach Hause muss."

Lisa ,16 Jahre, Schülerin

"Ich muss morgens um 6:00 Uhr aufstehen, damit ich vor der Schule meiner Mutter beim Aufstehen, Waschen und Anziehen helfen kann. Sie müsste sonst im Bett bleiben. Zum Frühstücken bleibt keine Zeit, ich komme so schon oft genug zu spät zum Unterricht."

Nilgün, 18 Jahre, Schülerin

Lisa und Nilgün teilen ihr Schicksal mit vielen anderen jungen Pflegenden. Sie pflegen ihre Familienangehörigen ganz selbstverständlich, es ist für sie normaler Alltag. Gleichzeitig scheuen sie sich davor, mit Schulkameraden oder Lehrern darüber zu reden, aus Angst, die Familie könnte darunter leiden oder vielleicht bestraft werden.

Aus Scham geraten sie mehr und mehr in die Isolation. Sie überfordern sich, nicht selten leiden ihre Leistungen in der Schule darunter und die Chancen auf einen guten Schulabschluss oder einen Ausbildungsplatz sinken beträchtlich.

Junge Pflegende haben ein Recht auf Unterstützung! Zur Erstberatung können sie sich an die Pflegestützpunkte in ihrer Region wenden. Informationen zu dem Thema sind auch über die Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abrufbar.

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