PfiFf UNTERSTÜTZUNG WÄHREND DER CORONA PANDEMIE
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 19.01.2021 2:48 bereitgestellt.
Diese Informationen wurden Ihnen von dem Projekt PfiFf – Pflege in Familien fördern der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse am 19.01.2021 2:48 bereitgestellt.
Wenn Sie gut vorbereitet sind, kann die Begutachtung schnell und zielführend verlaufen.
Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekassen. Der MDK kommt zu Ihnen nach Hause. Damit alle Beteiligten anwesend sein können, sollten Sie zuvor mit dem MDK einen passenden Termin vereinbaren. Der MDK kommt dafür auf Sie zu.
Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geht es um die Frage, wie gut jemand noch allein den Alltag bewältigen kann und wobei er Unterstützung benötigt. Der Grad der Selbständigkeit steht dabei im Fokus. Neben physischen finden auch kognitive, psychische und soziale Problemlagen Berücksichtigung.
Informationen zu Einzelheiten der Pflegebegutachtung finden Sie unter dem Menüpunkt: Der Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Die Vor-Ort-Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit wurden durch den MDK bundesweit ab dem 01.10.2020 wieder aufgenommen.
In bestimmten Fallkonstellationen wird jedoch grundsätzlich keine Begutachtung durch den MDK im Hausbesuch erfolgen:
Unsere Bitte: Informieren Sie den MDK nach Erhalt der Terminankündigung, wenn bei Ihnen bestimmte Risikofaktoren vorliegen, die eine Vor-Ort-Begutachtung ausschließen. Zur Begutachtung sollte außer Ihnen möglichst nur eine sehr begrenzte Anzahl von Personen (maximal 1 - 2) mit anwesend sein, um in der Begutachtung die Mindestabstände von 1,50 m gut einhalten zu können. Halten Sie bitte für sich und Ihre mit anwesenden Vertrauenspersonen eine Mund-Nasen-Bedeckung für die Begutachtung bereit. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zur Eindämmung des Infektionsrisikos.